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Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit tritt häufiger ein als gemeinhin angenommen. So genannte Risikoberufe wie Dachdecker oder Polizist stehen dabei gar nicht an erster Stelle. Rund jeder dritte Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte bezieht eine Rente, weil er frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden musste; die häufigsten Ursachen sind Rückenleiden, Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs.
Wer glaubt, bei Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rente abgesichert zu sein, liegt leider falsch: Für alle ab 1961 Geborenen ist die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt worden, mit der sich ein ausreichender Lebensstandard nicht mehr finanzieren lässt.
Ob die ohnehin magere gesetzliche EU-Rente im Ernstfall voll bezogen werden kann oder gar nur der halbe Satz, hängt davon ab, wieviel Stunden täglich noch gearbeitet werden kann, - in jeder nur denkbaren Tätigkeit, notfalls als Pförtner oder an der Kinokasse.
Der Unterschied einer heutigen Erwerbsminderungsrente zum vorherigen Einkommen kann auf jeden Fall erheblich sein und zur körperlichen Beeinträchtigung einen gravierenden Einschnitt in die Lebensverhältnisse des Betroffnen mit sich bringen.
Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für:
- Berufsanfänger, die frühestens nach fünfjähriger Beitragszahlungsdauer einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben,
- Arbeitnehmer, die aufgrund einer langen Ausbildungspause Lücken im Beitragsverlauf haben,
- Arbeitnehmerinnen mit Babypausen,
- Selbstständige, die aufgrund fehlender Beitragszahlung keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die auf die Einkommensteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine weitere Absicherung aufbauen können.
Je früher also eine Berufsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Zahlung einer vierteljährlichen Rente im voraus
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung, d.h. kein Verweis auf fremde Berufszweige
- Volle Leistung bei Pflegebedürftigkeit bereits ab einem Pflegepunkt
- Verkürzter Prognosezeitraum von "voraussichtlich dauernd" auf "Voraussichtlich mindestens sechs Monate"
- Rückwirkende Leistung von Beginn der Berufsunfähigkeit an, nach über sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit
- Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit auch bei verspäteter Anzeige bis zu 3 Jahre
- Auf Antrag: zinslose Stundung des Beitrags bis eine endgültige Entscheidung zur Leistungspflicht getroffen ist
- Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen
- Keine Arztanordnungsklausel
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Und vieles mehr
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