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VL Alexander Fusik

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Alexander Fusik

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Pkw-Rundumschutz

Mehr drin für ein mobiles Leben: Kfz-Haftpflicht inklusive Schutzbrief. Komplett wird Ihr Pkw-Rundumschutz dann mit Kasko-, Rabatt- und Fahrerschutz.

Kfz-Haftpflichten "SIMPLE DRIVE", "KOMPLETT" und "TOP DRIVE"

Damit schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie mit Ihrem Pkw Dritten zufügen.

Die Itzehoer garantiert Ihnen immer optimalen Versicherungsschutz zu fairen Beiträgen:

Grundsätzlich liegen Sie mit den günstigen Konditionen (Schutzbrief inklusive) der Kfz-Haftpflichten "SIMPLE DRIVE" und der Komfortlösung "KOMPLETT" immer richtig. Versicherungsschutz der "Extraklasse" bietet "TOP DRIVE".

"TOP DRIVE" wurde mit dem Capital Innovationspreis ausgezeichnet und bietet viele weitere sinnvolle Zusatzleistungen. "TOP DRIVE" empfehlen wir besonders Eigentümern neuwertiger Pkw.

Kfz-Kasko "SIMPLE DRIVE", "KOMPLETT" und "TOP DRIVE"

Wählen Sie optimalen Versicherungsschutz und höchstmögliche Flexibilität zu fairen Beiträgen:

Ob im Rahmen des Versicherungsschutzes der "Extraklasse" "TOP DRIVE" (ausgezeichnet mit dem Capital Innovationspreis), zu den günstigen "SIMPLE DRIVE" Konditionen oder der Komfortlösung von Kfz-Kasko "KOMPLETT".

Entscheiden Sie dann noch zwischen der Teilkasko-Grunddeckung oder der umfangreicheren Vollkasko-Deckung mit oder ohne Selbstbehalt.

Der Schutzbrief - Pannen- und Unfallhilfe inklusive

Die Itzehoer Schutzbriefversicherung ist als Zusatzversicherung rechtlich selbstständig, jedoch an das Bestehen einer Itzehoer Kfz-Haftpflicht gebunden.

Als Service für Sie ist der Schutzbrief schon automatisch bei der Kfz-Haftpflicht dabei. Es ist möglich, den Schutzbrief abzuwählen (Ausnahme: TOP DRIVE). Dies wird jedoch aufgrund der umfassenden Serviceleistungen nicht empfohlen.

Sonderersteinstufungsmöglichkeiten

Versichern Sie zum ersten Mal einen Pkw oder legen Sie sich gerade einen Zweitwagen zu? Die Itzehoer bietet Ihnen für beides interessante Sonderersteinstufungsmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Versichererwechsel nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre bestätigt werden dürfen. Möglicherweise gewährte Sondereinstufungen können nicht weitergegeben und auch nicht übernommen werden.

Führerscheinregelung für Pkw

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn Sie seit mindestens 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen, die Sie seit drei Jahren zum Führen von Personenkraftwagen, Campingfahrzeugen oder von Zweirädern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt.

Ehegattenregelung für Pkw ohne Führerscheinnachweis

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner* oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist.

Anfängerregelung für Pkw

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn auf Ihre Mutter oder Ihren Vater bereits ein Pkw zugelassen und versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren für Pkw

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, wenn es sich um einen privat genutzten Pkw handelt und Sie bei Vertragsbeginn mindestens 18 Jahre alt sind und Sie Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter und Schadenfreiheitsrabattberechtigter des versicherten Fahrzeugs sind.
  • Sie müssen bei Antragstellung einen Nachweis vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Rahmen der Fahrerausbildung an der Ausbildung „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ teilgenommen haben.
  • Sie müssen bei Antragstellung bestätigen, dass
    • Sie noch nie eine Sondereinstufung im Anschluss an „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ (oder vergleichbare Sondereinstufung) in Anspruch genommen haben und
    • Sie in den letzten 24 Monaten weder Versicherungsnehmer noch Schadenfreiheitsrabattberechtigter einer Kraftfahrtversicherung für Pkw waren und
    • das Fahrzeug (außer von Ihnen selbst) von keiner weiteren Person unter 23 Jahren gefahren wird.
  • Die gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs von anderen Personen unter 23 Jahren ist erlaubt, wenn es sich um Fälle einer Fahrt eines Kaufinteressenten, eines Kfz-Reparateurs, eines Hotelangestellten in Ausübung seines Dienstes oder um eine Fahrt anlässlich einer Notfallsituation handelt.

Zweitfahrzeugregelung Schadenfreiheitsklasse 1/2 für Pkw

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner* oder eheähnlichen Lebenspartner bereits ein Pkw, ein Campingfahrzeug oder ein Zweirad zugelassen ist und dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt auf Ihren Namen versichert und mindestens in SF 1/2 eingestuft ist.

Sonderersteinstufung für Pkw bis in Schadenfreiheitsklasse 2 (Zusatzvereinbarung N)

Ein neu hinzu kommender Pkw wird in die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs (bis maximal Schadenfreiheitsklasse 2) eingestuft.
Voraussetzungen:

  • Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner, eingetragener Lebenspartner* oder eheähnlicher Lebenspartner haben bereits einen Pkw, ein Campingfahrzeug, einen Lieferwagen oder ein Zweirad bei der Itzehoer in einer Schadenfreiheitsklasse versichert und für Sie ist kein anderer anrechenbarer Vertrag bei der Itzehoer oder anderweitig vorhanden.
  • Das neu zu versichernde Fahrzeug wird auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner* oder eheähnlichen Lebenspartner oder Ihr Kind zugelassen.

* Eingetragene Lebenspartner im Sinne dieser Bedingungen sind Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie vergleichbare eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Recht anderer EU-Staaten.

Wichtig beim Abschluss: Die richtige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Auf die Beiträge der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Kasko wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.

Durch dieses Bonus/Malus-System ändert sich der Beitrag, je nachdem wie lange der Vertrag schadenfrei läuft.

Schaden- und Schadenfreiheitsklassen (S-/M- und SF-Klassen) können von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein.

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen VerlaufsSF-KlasseBeitragssatz in % Kfz-HaftpflichtBeitragssatz in % Vollkasko
35 und mehr KalenderjahreSF 352525
34 KalenderjahreSF 342626
33 KalenderjahreSF 332726
32 KalenderjahreSF 322827
31 KalenderjahreSF 312827
30 KalenderjahreSF 302828
29 KalenderjahreSF 292928
28 KalenderjahreSF 282929
27 KalenderjahreSF 273029
26 KalenderjahreSF 263030
25 KalenderjahreSF 253130
24 KalenderjahreSF 243131
23 KalenderjahreSF 233332
22 KalenderjahreSF 223332
21 KalenderjahreSF 213332
20 KalenderjahreSF 203433
19 KalenderjahreSF 193534
18 KalenderjahreSF 183635
17 KalenderjahreSF 173736
16 KalenderjahreSF 163837
15 KalenderjahreSF 153938
14 KalenderjahreSF 144039
13 KalenderjahreSF 134140
12 KalenderjahreSF 124341
11 KalenderjahreSF 114442
10 KalenderjahreSF 104644
9 KalenderjahreSF 94845
8 KalenderjahreSF 85046
7 KalenderjahreSF 75148
6 KalenderjahreSF 65350
5 KalenderjahreSF 55553
4 KalenderjahreSF 46055
3 KalenderjahreSF 36557
2 KalenderjahreSF 27060
1 KalenderjahrSF 17565
-SF ½8585
-S110-
-0120100
-M150120