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Privat Pro Fit (Angestellte)

Pro Fit - Die Private Krankenvollversicherung mit Pauschalerstattung von Anfang an

Pro Fit - Die Private Krankenvollversicherung mit Pauschalerstattung von Anfang an.

Sie wollen immer nur das Beste? Aber nie zuviel bezahlen! Pro Fit ist die Private Krankenvollversicherung mit Pauschalerstattung von Anfang.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Pauschalerstattung von 6 Monatsbeiträgen, solange keine ambulante und zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen wird
  • volle Erstattung der Behandlungskosten ohne Selbstbeteilung
  • Freie Wahl des Arztes, Facharztes und Zahnarztes
  • Freie Wahl des Krankenhauses, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer
  • Übernahme von bis zu 80% der Kosten für Zahnersatzleistungen
  • Kostenübernahme für den Heilpraktiker, alternative Wahlmöglichkeiten bei der Art der Behandlungsmethoden
  • Erstattung der Kosten für psychotherapeutische Leistungen
  • Jedes Jahr Anspruch auf einen kostenlosen Gesundheitscheck

Eine Beispielrechnung für die private Krankenversicherung für Angestellte Tarif Pro Fit

Produkt Pro Fit Angestellter, 30 Jahre
Monatsbeitrag
Angestellte, 30 Jahre
Monatsbeitrag
Tarif ASZG234,04 Euro296,98 Euro
Tarif PS357,85 Euro65,43 Euro
Tarif PS135,91 Euro37,04 Euro
Zwischensumme327,80 Euro399,45 Euro
10% gesetzl. Zuschlag32,78 Euro39,94 Euro
Pflegepflichtversicherung19,00 Euro19,00 Euro
Tagegeld ab 43.Tag/80 EUR20,80 Euro26,40 Euro
Gesamtbeitrag400,38 Euro484,79 Euro
Arbeitnehmeranteil (50%)200,19 Euro242,39 Euro
Pauschalerstattung
auf den Tarif ASZG
-117,02 Euro-148,49 Euro
Beitrag83,17 Euro93,90 Euro

Die Pauschalerstattung sorgt dafür, dass Sie nur 50 % des regulären Beitrages des Tarifs ASZG zahlen, solange Sie gesund sind. ASZG umfasst die ambulanten und zahnärztlichen Behandlungen im Tarif Pro Fit.

Einkommensgrenzen

Ob Sie in die private Krankenvollversicherung wechseln können oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, richtet sich nach Ihrem Berufsstatus und Ihrem Einkommen.

Eine private Zusatzversicherung dagegen können Sie jederzeit unabhängig von Ihrem Einkommen abschließen.

Angestellte und Arbeiter

Für Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie können dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn das Bruttoeinkommen über der aktuell gültigen Verdienstgrenze von 49.950 Euro im Jahr liegt (Stand 2010).

Umgerechnet auf das Monatseinkommen entspricht das 4.162,50 Euro. Zu beachten ist, dass bei der Verdienstgrenze auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitzählen. Privat versichern kann sich dann zum Beispiel auch jeder, dessen 13 Gehälter monatlich im Durchschnitt bei 3.842,31 Euro liegen.

Jährlich wird die Versicherungspflichtgrenze angepasst und bildet die Grundlage für die Berechnung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Einkommensgrenzen. Sie können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln.

Beamte

Für Beamte gibt es Sondertarife. Bitte fordern Sie bei Interesse unseren Vergleich an.