Pro Fit - Die Private Krankenvollversicherung mit Pauschalerstattung von Anfang an
Sie wollen immer nur das Beste? Aber nie zuviel bezahlen! Pro Fit ist die Private Krankenvollversicherung mit Pauschalerstattung von Anfang.
| Produkt Pro Fit | Angestellter, 30 Jahre Monatsbeitrag | Angestellte, 30 Jahre Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| Tarif ASZG | 234,04 Euro | 296,98 Euro |
| Tarif PS3 | 57,85 Euro | 65,43 Euro |
| Tarif PS1 | 35,91 Euro | 37,04 Euro |
| Zwischensumme | 327,80 Euro | 399,45 Euro |
| 10% gesetzl. Zuschlag | 32,78 Euro | 39,94 Euro |
| Pflegepflichtversicherung | 19,00 Euro | 19,00 Euro |
| Tagegeld ab 43.Tag/80 EUR | 20,80 Euro | 26,40 Euro |
| Gesamtbeitrag | 400,38 Euro | 484,79 Euro |
| Arbeitnehmeranteil (50%) | 200,19 Euro | 242,39 Euro |
| Pauschalerstattung auf den Tarif ASZG | -117,02 Euro | -148,49 Euro |
| Beitrag | 83,17 Euro | 93,90 Euro |
Die Pauschalerstattung sorgt dafür, dass Sie nur 50 % des regulären Beitrages des Tarifs ASZG zahlen, solange Sie gesund sind. ASZG umfasst die ambulanten und zahnärztlichen Behandlungen im Tarif Pro Fit.
Ob Sie in die private Krankenvollversicherung wechseln können oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, richtet sich nach Ihrem Berufsstatus und Ihrem Einkommen.
Eine private Zusatzversicherung dagegen können Sie jederzeit unabhängig von Ihrem Einkommen abschließen.
Für Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn das Bruttoeinkommen über der aktuell gültigen Verdienstgrenze von 49.950 Euro im Jahr liegt (Stand 2010).
Umgerechnet auf das Monatseinkommen entspricht das 4.162,50 Euro. Zu beachten ist, dass bei der Verdienstgrenze auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitzählen. Privat versichern kann sich dann zum Beispiel auch jeder, dessen 13 Gehälter monatlich im Durchschnitt bei 3.842,31 Euro liegen.
Jährlich wird die Versicherungspflichtgrenze angepasst und bildet die Grundlage für die Berechnung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Einkommensgrenzen. Sie können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln.
Für Beamte gibt es Sondertarife. Bitte fordern Sie bei Interesse unseren Vergleich an.