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VL Alexander Fusik

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Alexander Fusik

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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Gründe zu streiten gibt es viele - privat, am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr. Für alle Fälle das Richtige bietet Ihnen die Itzehoer mit diesem Produkt.

Häufige Fragen zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich, im beruflich nichtselbstständigen Bereich, im öffentlichen Verkehr (zum Beispiel als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer) sowie im Verkehrsbereich als Fahrer von Fahrzeugen.


Versicherungsschutz erhalten

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihr ehelicher, eingetragener Lebenspartner oder Ihr sonstiger mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner
  • minderjährige und unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder (jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten),
  • alle versicherten Personen als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer oder sonstiger Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel als Reiter, Skater, Rollschuhfahrer) sowie
  • berechtigte Fahrer und Insassen der vom Versicherungsschutz umfassten Fahrzeuge.

Versicherungsschutz besteht auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen und wenn auf die mitversicherten Kinder ein Fahrzeug zugelassen ist.


Die Lebensumstände, aus denen rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig. Deshalb bietet die Itzehoer Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete an, passend zu Ihren persönlichen Umständen.

Die Itzehoer Versicherungen nehmen auf unterschiedliche Weise Ihre rechtlichen Interessen wahr und tragen die erforderlichen Kosten (zum Beispiel Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Bestimmte Kosten sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten, zum Beispiel eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Auch bei einem Vergleich können Kosten entstehen, die Sie selbst zu tragen haben. Um dies zu vermeiden, sollten Sie vor einem Vergleich immer Kontakt mit der Itzehoer aufnehmen.

Nicht versichert ist insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit

  • dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes,
  • der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles,
  • genehmigungs- und anzeigepflichtigen Umbaumaßnahmen,
  • der Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes sowie dessen Umbaus und
  • Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Für spezielle Fragen zu Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe stehen Ihnen die Vertrauensleute der Itzehoer gerne zur Verfügung.


Ihren bestehenden Rechtsschutz-Vertrag können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen.

Eine weitere Kündigungsmöglichkeit gibt es bei einer Beitragserhöhung: Dann können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung schriftlich kündigen.

Ihr Vertrag endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Bitte achten Sie darauf, dass eine Doppelversicherung nicht möglich ist.

Bei nahtlosem Übergang von dem alten Versicherungsverhältnis auf das neue, entfällt für den bereits bei der Vorversicherung bestandenen Vertragsumfang die Wartezeit.


Unter einer Wartezeit versteht man die Zeitspanne zwischen dem Vertragsbeginn und dem Anspruchsbeginn, also dem Zeitpunkt, ab dem Versicherungsschutz besteht.

Zu beachten ist, dass rechtliche Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf mehrere Ursachen haben können. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.

In bestimmten Fällen gilt eine Wartezeit. Das heißt: Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.

Wartezeiten entfallen, wenn eine Vorversicherung und lückenloser Versicherungsschutz bestand.


Wenn Sie im ersten Versicherungsjahr keinen Schaden haben, halbiert sich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung im 2. Versicherungsjahr von 150 Euro auf 75 Euro je Schadenfall. Nach einem weiteren schadenfreien Jahr, entfällt diese ganz.

Die Belohnung für Schadenfreiheit in den ersten beiden Jahren ist also, dass Sie bei Schäden ab dem 3. Versicherungsjahr keine Selbstbeteiligung zu tragen haben.


Ja. Kunden der Itzehoer haben mit Abschluss einer beliebigen Rechtsschutzversicherung automatisch Zugang zu einer kostenlosen Anwalt-Hotline.

Dort können sich alle Rechtsschutz-Versicherten bis zu zweimal im Jahr - ohne finanzielles Risiko - telefonisch vom Anwalt beraten lassen.

Diesen Extra-Service können Sie unabhängig von den versicherten Bausteinen zu jedem Thema nutzen - selbst ohne dass es einen Rechtsschutzfall gibt.


Wenn Sie zur Klärung eines Streits juristischen Beistand benötigen, ist es am besten erst einmal Ruhe zu bewahren – auch wenn dies in der konkreten Situation sicher nicht immer einfach ist.

Erkennen Sie ohne Rücksprache mit der Itzehoer unter keinen Umständen irgendwelche Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise an und leisten Sie ohne vorherige Rücksprache keine Zahlungen.

Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen, damit sich der Schaden nicht noch vergrößert oder gar wiederholt.

Achten Sie dabei bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und ganz besonders für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch.

Veranlassen Sie zunächst selbst alles, was zur Einhaltung der Frist erforderlich ist, soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen.

Alle weiteren Schritte sollten Sie mit der Itzehoer und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit der Unterstützung der Itzehoer und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht ganz bestimmt schneller und besser durchgesetzt werden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie für den Fall der Fälle unsere Rechtsschutz-Schadenservice-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten.

Melden Sie uns den Schaden unverzüglich und geben Sie Name und Anschrift des Kontrahenten an. Kontaktieren Sie uns online, per Telefon, E-Mail, Fax oder lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von einem unserer vielen Vertrauensleute in Ihrer Nähe beraten.

Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht.

Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können.

Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.