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Privat-Haftpflicht

Weltweit abgesichert mit der Itzehoer Privat-Haftpflicht. Diese bezahlt an Ihrer Stelle begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete ab.

Häufige Fragen zur Privat-Haftpflicht

Eine Privat-Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in unbegrenzter Höhe.

Sie haften also mit Ihrem gesamten Vermögen: Mit allen Bank- oder Sparguthaben, dem Haus- und Grundbesitz inklusive der Einrichtungsgegenstände und natürlich auch mit Ihrem Lohn oder Gehalt. Bei einer späteren Erbschaft oder einem Lottogewinn kann selbst darauf zugegriffen werden.

Oft sind es nur kleine Schäden: Sie sind irgendwo zu Besuch und werfen aus Versehen etwas um, was zerbricht.

Manchmal sind es aber auch Schäden, die viele 1.000 Euro oder sogar Millionen kosten: Beispielsweise wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Autounfall verursachen. Oder wenn Sie vielleicht für einen größeren Brand verantwortlich sind.

Verzichten Sie also nicht auf eine Privat-Haftpflicht, damit so ein Schadenfall Sie nicht ruiniert.

Aufgabe jeder Haftpflichtversicherung ist es, Sie und die jeweils über den Versicherungsvertrag mitversicherten Personen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.

Außerdem prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen: Wenn die Forderung begründet ist, bezahlen wir den Schaden und die Sache ist für Sie erledigt. Wenn er aber unbegründet ist, schützen wir Sie, indem wir die Forderung abwehren. Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen wenn nötig auch die Kosten dafür.


Ja. Die Privat-Haftpflicht deckt auch Personenschäden ab, die Sie anderen zufügen, sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Unter Personenschäden versteht man alle Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen.


Nein, eine Privat-Haftpflicht ist eine freiwillige Versicherung. Das Wort "Pflicht" bezieht sich auf Ihre gesetzliche Verpflichtung, einen von Ihnen verursachten Schaden zu erstatten.

Diese Verpflichtung übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung für Sie. Daher sollte jeder diese wichtige Versicherung abschließen. So hat man keine finanziellen Nachteile, wenn durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit eine andere Person geschädigt wird.


Ehegatten sind automatisch beitragsfrei mitversichert. Einen Partner ohne Trauschein können Sie ebenfalls beitragsfrei einschließen lassen. Teilen Sie uns einfach den Namen mit – das ist schon alles.

Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung abschließen. Dann gilt der Versicherungsschutz - wie das Wort schon sagt - nur für Sie. Ändert sich Ihr Single-Status, teilen Sie uns das einfach mit. Dann stellen wir Ihren Vertrag um und schließen auch Ihren Partner mit ein.


Hier ist Ihre Wohnsituation entscheidend.

Nur wenn beide Partner gemeinsam in einem Haushalt leben und dort auch beide angemeldet sind, können Sie sich einen der Verträge sparen.

In diesem Fall sollten Sie beide Versicherungen über die neue Situation informieren. Die beiden Versicherer setzen sich dann untereinander in Verbindung. Meistens wird der Vertrag, der schon länger besteht, beibehalten. Der „jüngere“ Vertrag wird dann aufgehoben.

Wenn Sie aber unterschiedliche Wohnadressen haben, bleibt alles beim Alten und jeder benötigt seine eigene private Haftpflichtversicherung.


Grundsätzlich sind minderjährige Kinder über die Privat-Haftpflicht mitversichert.

Daher wird auch der Schaden bezahlt, den Ihr Kind verursacht hat. Natürlich wird hier geprüft, ob Ihr Kind denn überhaupt schadenersatzpflichtig ist.

Kinder unter 7 Jahren sind gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) deliktunfähig. Wenn sie Schäden anrichten und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, kann niemand für den Schaden haftbar gemacht werden.

Im konkreten Fall müsste dennoch geprüft werden, ob Ihnen eventuell eine Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden kann und daher Sie anstelle des Kindes für den Schaden aufkommen müssen. Ist das der Fall, dann bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden.

Die Itzehoer bieten im Rahmen der PLUS-Deckung hierfür ergänzende Versicherungsleistungen!

Ansprüche gegen Großeltern wegen Aufsichtspflichtverletzung fallen dabei unter den Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht der Großeltern (auch im Rahmen der eingeschränkten Seniorendeckung).

Volljährige und unverheiratete alleinstehende Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, sind grundsätzlich beitragsfrei über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert, wenn diese

  • noch zur Schule gehen,
  • sich im Erststudium befinden,
  • sich in einer Erstausbildung befinden oder
  • eine Erstausbildung abgebrochen haben und sich in einer zweiten Ausbildung befinden.

Ausnahme: Wenn Sie eine Single-Haftpflicht haben, sind Kinder nicht mitversichert.

Wie lange die bereits volljährigen und noch unverheirateten Kinder keinen eigenen Vertrag brauchen, können Sie auch folgender Abbildung entnehmen:


Die Privat-Haftpflicht gilt weltweit bis zu einer Dauer von einem Jahr. Bis dahin zieht eine Haftpflichtversicherung also immer mit um. Wenn Sie länger als ein Jahr im Ausland bleiben, informieren Sie bitte schriftlich die Itzehoer. Dann können wir die Geltungsdauer für Sie verlängern.

Übrigens: Geltungsdauer bedeutet immer „am Stück“. Wenn Sie also beispielsweise über Weihnachten die Zeit zu Hause verbringen und danach wieder ins Ausland reisen, beginnt die Zeitspanne komplett von vorne und die Haftpflichtversicherung gilt wieder für ein weiteres ganz Jahr.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz jedoch ganz ins Ausland, dann müssen Sie sich in dem Land um eine neue Haftpflichtversicherung bemühen.


Wählen Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme. Die Beiträge sind bei höheren Summen nur unwesentlich teurer – dafür bekommen Sie eine ungleich höhere Absicherung.

Gerade wenn Personen geschädigt werden (weil Sie zum Beispiel als Fußgänger durch kurze Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursachen), entstehen oft Schäden in Millionenhöhe. Nicht umsonst zählt die Privat-Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich.


Die Privat-Haftpflicht kommt nur für Schäden Dritter auf, die Sie fahrlässig verursacht haben.

Nicht versichert sind deshalb zum Beispiel:

  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen (Ausnahme: Mietsachschäden; diese werden im Rahmen der Privat-Haftpflicht erstattet)
  • Schäden, die Sie bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursachen
  • Schäden, die durch den Gebrauch diverser Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen (bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung)

Einige besondere Risiken sind in der privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht enthalten.

Dafür stehen weitere Haftpflichtversicherungen zur Verfügung:

  • Tierhalter-Haftpflicht für Hunde- und Pferdehalter,
  • Jagd-Haftpflicht,
  • Bauherren-Haftpflicht,
  • Gewässerschaden-Haftpflicht,
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Zum Schutz Ihrer eigenen Sachen und Wertgegenstände empfiehlt sich hier ergänzend eine Itzehoer Hausratversicherung.

Die Vertrauensleute der Itzehoer beraten Sie hierzu gerne.


Wenn Sie jemandem versehentlich einen Schaden zugefügt haben, ist es am besten erst einmal Ruhe zu bewahren – auch wenn dies in der konkreten Situation sicher nicht immer einfach ist.

Erkennen Sie ohne Rücksprache mit der Itzehoer unter keinen Umständen irgendwelche Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise an und leisten Sie ohne vorherige Rücksprache keine Zahlungen.

Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen, damit sich der Schaden nicht noch vergrößert oder gar wiederholt.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie uns den Schaden unverzüglich und geben Sie Name und Anschrift des Geschädigten an. Kontaktieren Sie uns online, per Telefon, E-Mail, Fax oder lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von einem unserer vielen Vertrauensleute in Ihrer Nähe beraten. Die Itzehoer setzen sich dann mit dem Geschädigten in Verbindung.

Der Geschädigte kann sich auch direkt an die Itzehoer wenden. Es ist dann jedoch trotzdem erforderlich, dass der Schaden (inklusive genauer Schadenschilderung) auch von Ihnen gemeldet wird.