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VertrauensRente
(Riester-Rente)

Der Staat fördert diese Rente kräftig durch jährliche Zulagen. Besonders attraktiv für Familien, lohnt sich aber für fast jeden.

Häufige Fragen zur VertrauensRente (Riester-Rente)

Grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dieser Personenkreis ist "unmittelbar zulageberechtigt".

Darüber hinaus gibt es auch den "mittelbar zulageberechtigten" Personenkreis, der - vereinfacht gesagt - unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zulagen über den Ehepartner erhält.

Ihr Vertrauensmann vor Ort prüft für Sie gern, was auf Sie zutrifft und wie viel Förderung Ihnen konkret zusteht.


Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten.

Dieser errechnet sich so:

4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der Zulage des laufenden Jahres, mindestens aber 60 Euro jährlich.


Sie haben mit einer VertrauensRente die Möglichkeit, Altersvorsorgezulagen auf Ihrem Vertrag gutgeschrieben zu bekommen und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend zu machen.

Wenn die Steuerersparnis größer ist als die Zulage, wird die Differenz im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.


Wenn Sie Ihren Vertrag in der ausreichenden Höhe besparen (siehe Frage 2) und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro pro Kind, für das Sie aktuell Kindergeld erhalten.

Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage sogar jährlich 300 Euro.

Sollten Sie außerdem eine VertrauensRente vor dem 25. Lebensjahr abschließen, profitieren Sie zusätzlich von einem einmaligen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus über 200 Euro.


Nein, das geht viel einfacher: Füllen Sie einmalig einen Dauerzulagenantrag aus. Ihr Vertrauensmann zeigt Ihnen gerne, wie das geht.

Die jährlich wiederkehrende Antragstellung erledigen wir dann komplett für Sie.


Die VertrauensRente ist von der Idee her eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Daher ist der früheste Auszahlungsbeginn der Rente das 60. Lebensjahr.

Bei Rentenbeginn können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % des gesamten Altersvorsorgevermögens auszahlen lassen. Die Höhe der regelmäßigen Rentenzahlung wird dann aus dem verbleibenden Kapital berechnet.

Darüber hinaus können Sie auch schon zwischenzeitlich zur Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum bis zu 75 % oder gar 100 % des Kapitals entnehmen.

Diese Möglichkeiten machen die VertrauensRente so flexibel.


Die VertrauensRente steht für ein lebenslanges privates Renten-Einkommen und für hohe Garantie-Leistungen.

Selbst bei einer Insolvenz haben Gläubiger keinen Zugriff auf das Guthaben in der VertrauensRente. Außerdem muss sie bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV nicht aufgelöst werden.

Damit ist sichergestellt, dass die VertrauensRente auf jeden Fall dem Zweck zukommt, für den Sie konzipiert: Einem Zusatzeinkommen im Alter für Sie und Ihre Familie.


Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sind Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen - dazu gehört die VertrauensRente - voll steuerpflichtig.

In der Einzahlungsphase werden die Beiträge nicht versteuert.

In der Rentenphase müssen die Leistungen dann aber voll versteuert werden, jedoch zu dem meist niedrigeren Steuersatz des Rentners.

Der Teil der Rentenleistungen, der aus nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen resultiert, wird nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.

Versorgungslücke schließen

Die gesetzliche Rente deckt künftig nicht einmal die Hälfte des Bedarfs.

Private Altersvorsorge kann helfen, die entstehende Lücke zu schließen.


Versorgungslücke schließen

Die gesetzliche Rente deckt künftig nicht einmal die Hälfte des Bedarfs.

Private Altersvorsorge kann helfen, die entstehende Lücke zu schließen.

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Je früher, desto günstiger

Investitionsbedarf für eine lebenslange Monatsrente ab dem 67. Lebensjahr in Höhe von 500 Euro:

Je früher, desto günstiger