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VL Alexander Fusik

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Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)

Wie schnell ist es passiert und Sie können Ihren wohlverdienten Urlaub nicht antreten? Sichern Sie sich unbedingt gegen den finanziellen Schaden ab.

Häufige Fragen zur Reise-Rücktrittsversicherung (RRV)

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.


Bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt.

Wenn jedoch zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, muss die Reise-Rücktrittsversicherung am Tag der Reisebuchung oder den drei darauffolgenden Werktagen abgeschlossen werden.


Wenn Sie vor Reiseantritt erkranken, müssen Sie umgehend stornieren – denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, würden sonst zu Ihren Lasten gehen.

Als Nachweis für eine schwere Erkrankung benötigen Sie ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, die geplante Reise anzutreten. Eine Vorerkrankung gilt nicht als versicherter Grund.


Triftige Gründe um eine gebuchte Reise zu stornieren gibt es viele:

Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder eines nahen Angehörigen, Impfunverträglichkeit, schwerer Schaden am Eigentum, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, unerwartete Einberufung der versicherten Person sowie Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten oder einer mitversicherten Person.

Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, dass der Antritt der Reise oder deren Fortsetzung als nicht mehr zumutbar angesehen werden kann. So reicht beispielsweise eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus. Es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.

Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung nicht leistet: Bei Vorsatz, bei höherer Gewalt wie Bürgerkrieg oder Kernunfall und bei Streik, beispielsweise des Flugpersonals.