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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt ihr Hab & Gut bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch die häufigsten Gefahren des alltäglichen Lebens.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Einfach gesagt zählt alles das zum Hausrat, was aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung herausfiele, wenn man es auf den Kopf stellen würde. Hierzu gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Küchenmaschinen, Bekleidung oder Elektronik sowie Sachen zum Verbrauch, also Nahrung und sonstige Vorräte.

Für Wertsachen wie Geld, Schmuck oder Aktien gelten besondere Regelungen, die je nach gewähltem Tarif und Sondervereinbarungen voneinander abweichen.


Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt sein, dass sie mindestens dem aktuellen Neuwert Ihres kompletten Hausrats entspricht.

Eine leicht vermeidbare Gefahr stellt die sogenannte Unterversicherung dar. Diese tritt ein, wenn die vereinbarte Versicherungssumme in der Hausratversicherung geringer ist als der tatsächliche Wert des gesamten Hausrates. Wird diese Abweichung bei einem Schaden festgestellt, muss die Entschädigung im selben Verhältnis gekürzt werden, da ja auch nur ein Teil des Hausrates versichert wurde.

Mit dem „Unterversicherungsverzicht“ der Itzehoer Versicherungen sind Sie auf der sicheren Seite: Die Versicherungssumme ergibt sich dabei aus der vorhanden Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche mit einem von der Itzehoer festgelegten Richtwert multipliziert. Bis zu dieser Summe wird dann in jedem Fall ohne Abzug reguliert.

Für alle Haushalte bieten die Itzehoer Versicherungen hierfür als Berechnungshilfe einen Hausrat-Wertermittlungsbogen an.


Der Versicherungsort umfasst die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes sowie Nebenräume auf dem Versicherungsgrundstück.

Die Außenversicherung gilt für persönliche Gegenstände, die sich (zeitlich befristet) vorübergehend nicht in der Wohnung befinden.

Darunter versteht man die Sachen, die beispielsweise zur Reinigung oder Reparatur gegeben werden, und auch die Dinge, die man auf Reisen oder am Arbeitsplatz dabei hat.

Für diese Gegenstände bieten die Itzehoer Versicherungen je nach Tarif unterschiedliche Höchstversicherungsgrenzen.


Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Wenn hierdurch ein Schaden ermöglicht wird, ist dieser im Allgemeinen nicht versichert.

Bei den Itzehoer Versicherungen ist die grobe Fahrlässigkeit jedoch in manchen Fällen mit eingeschlossen und so werden auch Schäden ersetzt, die durch Unachtsamkeit entstehen.

Ein Beispiel für mitversicherte grobe Fahrlässigkeit:

Sie verlassen einen Raum, obwohl dort Kerzen brennen und nun unbeaufsichtigt sind. Wenn daraus ein Brand entsteht, ist dieser bei uns mitversichert.


"Versicherung zum Neuwert" bedeutet, dass sie die Summe ersetzt bekommen, die sie benötigen, um die zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände im Neuzustand wiederzubeschaffen. Hierbei gelten die Preise zum Zeitpunkt des Schadenfalles.

Das heißt: Auch Gegenstände, die schon älter und vielleicht sogar abgenutzt sind, werden zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Das führt dazu, dass oft sogar mehr ausgezahlt wird, als der Gegenstand früher gekostet hat.

Damit bei einem Schaden auch alles ersetzt wird, sollten Sie Quittungen für Neuanschaffungen aufgeheben. Von Vorteil ist es, Fotos von besonders wertvollen Gegenständen zu machen. Wenn möglich, sollten Sie diese "Beweisunterlagen", also die Fotos und die Quittungen, nicht in der eigenen Wohnung aufbewahren. Sonst bestünde ja die Gefahr, dass diese im Schadenfall, zum Beispiel bei einem Brand, auch vernichtet würden.

Damit Ihr Schaden zügig und unbürokratisch reguliert werden kann, sollten Sie ihn, insbesondere nach einem Einbruch, schnellstmöglich bei der Polizei und den Itzehoer Versicherungen anzeigen.


Die Wohnfläche setzt sich aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts zusammen. Mitgezählt werden hierbei auch Wintergärten und Hobbyräume. Nicht mitgerechnet werden Treppen, Terrassen, Balkone und Keller- sowie Speicherräume.

Wenn beruflich genutzte Arbeitsräume mitversichert werden sollen, zählen diese ebenfalls zur Wohnfläche.


Ja, hier empfehlen wir Ihnen eine Ergänzung des Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden.

Dieser Baustein kann einfach in Ihrer normalen Hausratversicherung mit eingeschlossen werden.

Die Elementarschadenversicherung umfasst Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. Hierzu zählen Überschwemmungen, Erdrutsch, Erdfall, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben und Vulkanausbrüche.


Es gibt eine ganze Reihe Pflichten, die Sie wichtig nehmen sollten, denn deren Verletzung kann eine Kürzung der Schadenzahlung oder sogar eine Leistungsfreiheit der Versicherung bedeuten.

Vor Vertragsabschluss sind Sie zur Angabe aller gefahrerheblichen Umstände verpflichtet, nach denen Sie die Itzehoer gefragt hat.

Im Schadenfall müssen Sie alle relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten, dann denken Sie bitte daran die Itzehoer Versicherungen anzusprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Ein typischer Fall ist beispielsweise ein Umzug, da sich dadurch meistens die wesentlichen Grundlagen der Bemessung Ihres Beitrags verändern, etwa die Quadratmeterzahl der Wohnung.

Darüber hinaus müssen Sie vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn am Haus ein Baugerüst aufgestellt wird, das Dach Ihres Hauses infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird oder Ihre Wohnung mehr als drei Monate unbewohnt ist. In all diesen Fällen steigt das Risiko eines Einbruchs deutlich an.

Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung mitversichert haben, beachten Sie bitte zusätzlich:

Soweit Sie in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet wohnen, müssen Sie Rückstausicherungen anbringen und diese funktionsbereit halten.

Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Deren Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen kann auch der Vertrag vorzeitig gelöst werden.

Im Zweifelsfall fragen Sie einfach Ihren Vertrauensmann. Er hilft Ihnen gerne.


Im Schadenfall ist schnelle Hilfe notwendig.

Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden.

Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Itzehoer in Verbindung und ermöglichen Sie alle Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.

Ihre Schadenmeldung nehmen die Itzehoer Versicherungen telefonisch und rund um die Uhr unter folgender Rufnummer entgegen:

Itzehoer Schaden-Service-Center:

01801/773-377 *

* 0,039 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute


* 0,039 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute