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VL Alexander Fusik

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Alexander Fusik

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Wohngebäude-Versicherung

Schutz für Ihr Eigenheim bei Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie weiteren Gefahren.

Die Itzehoer Wohngebäude-Versicherungen BASIS oder PLUS

Die Wohngebäudeversicherungen BASIS und PLUS der Itzehoer bieten in zwei sinnvoll aufeinander abgestimmten und aufbauenden Produkten Versicherungsschutz für Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Vertragsgestaltung ersetzen wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert, den Neuwert oder den Zeitwert des Gebäudes.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten (zum Beispiel fest verlegte Fußbodenbeläge oder auch die Zentralheizung) zählen mit zum Gebäude.

Selbst das Zubehör, das zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, ist mitversichert. Hierzu zählen unter anderem außen am Gebäude angebrachte Antennen und Markisen.

Bitte geben Sie im Versicherungsantrag auch die Nebengebäude und Garagen an, damit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden. Gleiches gilt für weitere Grundstücksbestandteile wie Hundehütten, Einfriedungen, Müllboxen und vieles mehr.

Auch für Fotovoltaik-Anlagen kann unter Berücksichtigung des Wertes der Anlage in der Versicherungssumme zusätzlich Versicherungsschutz vereinbart werden.

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Wären alle denkbaren Fälle über die Wohngebäudeversicherung von vornherein mitversichert, dann käme dabei ein ziemlich hoher Beitrag heraus.

Um das zu vermeiden und den Versicherungsschutz individuell zu halten, kann manches auf Wunsch per Zusatzvereinbarung eingeschlossen werden. So zum Beispiel auch die Elementarschäden.

Davon spricht man, wenn das Gebäude durch Ereignisse wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche zu Schaden kommt.

Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer, wird eine Entschädigungsleistung für alle Sachen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder beschädigt wurden, gezahlt.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, welches in das Haus einsickert, ohne vorher an die Erdoberfläche gedrungen zu sein sowie Schäden durch eine Sturmflut.

Darüber hinaus wird die Entschädigung bei jedem Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Die Glasversicherung als sinnvolles "Extra"

Fast alle Gegenstände sind in einer Wohngebäudeversicherung der Itzehoer Versicherungen automatisch mitversichert. Die Ausnahme bilden Sachen aus Glas: Diese sind im Regelfall jedoch nur bei Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert, nicht jedoch bei anderen Schadenursachen.

Wenn Ihr Glas umfassend mitversichert werden soll (zum Beispiel wegen eines Wintergartens), bekommen Sie bei der Itzehoer hierfür eine separate Glasversicherung.

Damit werden alle versicherten Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden, ersetzt. Hierbei kommt es auf die Ursache des Schadens nicht an: So kann der Bruchschaden zum Beispiel durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein.

Zu den versicherten Sachen zählen insbesondere

  • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben,
  • Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff,
  • Glassteine,
  • Lichtkuppeln und
  • Scheiben von Sonnenkollektoren.

Nicht versichert sind insbesondere

  • Fotovoltaikanlagen,
  • Bildschirme,
  • optische Gläser,
  • Geschirr,
  • Beleuchtungskörper und
  • Handspiegel.

Im Schadenfall kümmern wir uns darum, dass die beschädigten oder zerstörten Sachen entsorgt werden und Sie Ersatz in gleicher Art und Güte bekommen. Die neuen Glaselemente werden also durch die Itzehoer beschafft, zu Ihnen geliefert und dort eingesetzt oder montiert.

Auch um die Bezahlung müssen Sie sich nicht kümmern. Das erledigen für Sie auf direktem Wege.

Nur wenn eine Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte, erhalten Sie ersatzweise eine Geldleistung von uns.

Versicherungsschutz für Fotovoltaik-Anlagen

Der Betreiber bzw. Inhaber einer Fotovoltaik-Anlage trägt unter anderem das Risiko, dass sich Teile einer solchen Anlage lösen und Dritte schädigen.

Dieses Risiko kann bei den Itzehoer Versicherungen über die Haftpflichtversicherung (Privat- oder Haus- und Grundstückshaftpflicht) abgedeckt werden, wenn der Versicherungsnehmer auch gleichzeitig Eigentümer des über die Haftpflicht mitversicherten Gebäudes ist.

Entsprechender Versicherungsschutz kann auch über eine Betriebshaftpflicht oder auch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung der Itzehoer angeboten werden, wenn die Solarzellen auf mitversicherte Betriebsgebäude aufgebracht werden.

Wird Versicherungsschutz über das Haus- und Grundbesitzer-Risiko hinaus gewünscht, benötigt der Versicherungsnehmer eine sogenannte Betreiberhaftpflicht. Diese kann die Itzehoer Versicherungen auf Anfrage vermitteln.