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VL Alexander Fusik

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Wohngebäude-Versicherung

Schutz für Ihr Eigenheim bei Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie weiteren Gefahren.

Häufige Fragen zur Wohngebäude-Versicherung

Die gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst. Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914 (MK). Hierunter versteht man den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914.

Die Hauptaufgabe der Gleitenden Neuwertversicherung ist es, eine mögliche Unterversicherung durch Baupreissteigerungen zu vermeiden. Mit Hilfe des Anpassungsfaktors werden Versicherungssumme und Prämie automatisch der Veränderung der Baupreise angepasst.


Es gibt eine ganze Reihe Pflichten, die Sie wichtig nehmen sollten, denn deren Verletzung kann eine Kürzung der Schadenzahlung oder sogar eine Leistungsfreiheit der Versicherung bedeuten.

Vor Vertragsabschluss sind Sie zur Angabe aller gefahrerheblichen Umstände verpflichtet, nach denen Sie die Itzehoer gefragt hat.

Im Schadenfall müssen Sie alle relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten (Zum Beispiel durch An- oder Umbauten), dann sprechen Sie bitte die Itzehoer Versicherungen an. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen.

Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung mitversichert haben, beachten Sie bitte zusätzlich dies: Soweit Sie in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet wohnen, müssen Sie Rückstausicherungen anbringen und diese funktionsbereit halten.

Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Deren Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen kann auch der Vertrag vorzeitig gelöst werden.

Im Zweifelsfall fragen Sie einfach Ihren Vertrauensmann. Er hilft Ihnen gerne.


Im Schadenfall ist schnelle Hilfe notwendig.

Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden.

Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Itzehoer in Verbindung und ermöglichen Sie alle Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.

Beschädigte Teile des Gebäudes dürfen Sie nicht entsorgen oder austauschen, solange kein Sachverständiger den Schaden begutachtet hat.

Ihre Schadenmeldung nehmen die Itzehoer Versicherungen telefonisch und rund um die Uhr unter folgender Rufnummer entgegen:

Itzehoer Schaden-Service-Center:

01801/773-377 *

* 0,039 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute


Grundsätzlich zählen alle im Versicherungsschein genannten Gebäude zum Wohngebäude. Aber auch Gebäudezubehör (Beispiele: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen) und - soweit ausdrücklich vereinbart - sonstiges Gebäudezubehör (Beispiele: Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen).
Dazu zählen auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt wurden sowie Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient.

Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie zum Beispiel die Markise des Mieters.


Der Versicherungswert eines Gebäudes kann auf verschiedene Arten ermittelt werden.

Zum einen kann dies durch die Schätzung eines Bau-Sachverständigen oder aber durch die Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten erfolgen.

Zum anderen halten die Itzehoer Versicherungen spezielle Wertermittlungsbogen bereit, auf der als Grundlage Werte für die richtige Versicherungssumme ermittelt werden können.


Um jederzeit eine einheitliche Rechengröße für die Wertermittlung von Wohngebäuden zu haben, wurde der Wert 1914 als Grundlage für die Berechnung genommen.

Der Wert 1914 kann anhand der aktuellen Versicherungssumme mit dem Baupreisindex berechnet werden. Der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses (Beispiel: 238.000 Euro) wird durch einen sich jährlich ändernden Baupreisindex geteilt (2010 = ~ 11,9). Das ergibt in 2010 etwa 20.000 Mark Wert 1914.

Umgekehrt können Sie mit diesem Wert auch Ihre Versicherung überprüfen. Dazu multiplizieren Sie den im Versicherungsschein eingetragenen Wert 1914 mit dem Baupreisindex 2010 (~ 11,9) und Sie haben den Betrag, der in 2010 bei einem Totalschaden gezahlt werden würde.

Wichtig: Kommen Sie auf einen zu niedrigen Wert, erhöhen Sie diesen entsprechend. Informieren Sie unbedingt Ihre Versicherung!

Sie sollten Ihre Versicherungssumme mindestens einmal jährlich überprüfen. Sind Sie unterversichert, erhalten Sie bei Teilschäden eventuell nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. Sind Sie dagegen überversichert, zahlen Sie möglicherweise jahrelang zu viel Beitrag. Außerdem sollten Sie daran denken, An- sowie Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen und diese sofort der Itzehoer zu melden.


* 0,039 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute