Die "Grüne Versicherungskarte" wird auch Internationale Versicherungskarte (IVK) genannt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland verreisen möchten, gilt die Grüne Versicherungskarte als Nachweis, dass in diesem Land für Ihr Fahrzeug Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht.
Seit einiger Zeit gibt es ein so genanntes Kennzeichenabkommen. Danach wird bei Grenzüberschreitung die Vorlage einer Internationale Versicherungskarte nicht verlangt; als Versicherungsnachweis gilt das amtliche Kennzeichen am Fahrzeug.
Seit dem 01. August 2007 gilt das für folgende Staaten:
| IVK nicht notwendig | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Andorra | Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Finnland |
| Frankreich | Belgien | Großbritannien | Irland | Island | Italien |
| Kroatien | Luxemburg | Niederlande | Norwegen | Österreich | Portugal |
| Rumänien | Schweden | Schweiz | Slowakische Republik | Slowenien | Spanien |
| Tschechische Republik | Ungarn |
In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist die grüne Karte für die Einreise nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt.
In anderen Ländern ist die grüne Karte zur Einreise unbedingt erforderlich. Dies sind:
| IVK unbedingt erforderlich | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Albanien | Bosnien-Herzegowina | Estland | Iran | Israel | Lettland |
| Malta | Marokko | Mazedonien | Polen | Serbien Montenegro | Tschechien |
| Tunesien | Türkei |
Achtung: Länder, für die überhaupt eine grüne IVK ausgestellt werden kann, sind auf der Rückseite dieser Karte aufgeführt.
Die Itzehoer empfehlen unabhängig von diesen Regelungen, bei Auslandsfahrten die IVK mitzuführen, damit im Schadenfall die dort genannten Regulierungsstellen kontaktiert werden können.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Auslandsreise, dass der Versand der Grünen Versicherungskarte einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Ergänzende Informationen erhalten Sie auch über das Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Postfach 10 14 02 in 20009 Hamburg oder www.gruene-karte.de