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Kündigungs-Tipps Krankenversicherung

Je nachdem wo Sie jetzt krankenversichert sind, sind die Wege beim Wechsel unterschiedlich. Hier finden Sie Hinweise, was jeweils zu beachten ist.

So wechseln Sie zu uns

Wenn Sie von den Leistungen und dem Preisangebot einer privaten Krankenvollversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung - vermittelt durch die Itzehoer Versicherungen - überzeugt sind, stellt sich die Frage, wie Sie dorthin wechseln können.

Beachten Sie bitte bei der Kündigung der Krankenversicherung diese Hinweise:

Kündigung der privaten Krankenversicherung

Ganz wichtig: Bevor eine bestehende private Krankenversicherung gekündigt wird, muss die Annahmeerklärung des Folgeversicherers vorliegen.

Das heißt: Stellen Sie so rechtzeitig wie möglich einen Antrag auf Krankenversicherungsschutz, damit Ihnen vor Ihrer Kündigungsaussprache schon die Zusage vorliegt. Nach den Bestimmungen müssen Sie Erkrankungen und Umstände, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, zwischen Antragstellung und Annahme des Risikos dem Versicherer anzeigen. Das Kündigungsschreiben sollte immer per Einschreiben versendet werden.

Ordentliches Kündigungsrecht: In der Regel kann eine private Krankenversicherung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Außerordentliches Kündigungsrecht: Bei Beitragsanpassungen und auch bei Leistungskürzungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zum Tag der Anpassung/Änderung können Sie kündigen. In der Regel werden Sie mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Anpassung/Änderung dazu eine schriftliche Information bekommen.

Ausnahmen kann es für eine bestehende Verdienstausfallsversicherung und das Krankentagegeld geben. Die Versicherungsbeginne werden in einem solchen Fall dann angepasst. Das heißt: Die Verdienstausfallsversicherung beginnt dann beim Folgeversicherer später. Dadurch werden Doppelzahlungen vermieden.

Nicht als Beitragserhöhung gilt die Hochstufung von einem Kind zu einem Jugendlichen oder von einem Jugendlichen zu einem Erwachsenen.

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung

Freiwillig gesetzlich Versicherte (Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige) können in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate und kann jederzeit erfolgen.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und Ihr neues Einkommen (hochgerechnet) oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Somit ist innerhalb des Jahres ein Wechsel möglich. Die Frist, sich für einen Wechsel zu entscheiden, beträgt 6 Wochen.

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht. Die Kündigung muss der Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats vorliegen.

Ganz wichtig: Bevor eine bestehende private Krankenversicherung aufgekündigt wird, muss die Annahmeerklärung des Folgeversicherers vorliegen.

Wartezeiterlass

Bei dem direkten Übertritt von einer gesetzlichen Krankenkasse werden die dort zurückgelegten Versicherungszeiten auf die Wartezeiten der privaten Krankenversicherung angerechnet. Hierzu ist eine Bescheinigung von der Krankenkasse nötig, aus der Beginn und Ende der Vorversicherungszeit erkennbar sind.

Am besten ist es, eine solche Bescheinigung direkt mit der Kündigung anzufordern und diese dann unverzüglich an den privaten Krankenversicherer weiterzuleiten. So entfallen eventuell abzuleistende Wartezeiten.

Sollte keine direkte Vorversicherung bestehen, so besteht alternativ die Möglichkeit, durch Vorlage eines ärztlichen Attestes die Wartezeit zu erlassen.