Laut Statistik wird alle zwei Minuten ein Einbruch verübt. So schlagen Sie Langfingern schon mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen ein Schnippchen.
Nach § 243 StGB liegt ein Einbruchdiebstahl dann vor, wenn der Täter zur Ausführung des Diebstahls in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.
Die Statistik weist aus: Alle 2 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Damit ist die Einbruch- und Einbruchdiebstahl-Kriminalität in Deutschland erschreckend hoch.
Ob Eigenheim, Etagenwohnung oder Wochenendhaus, ob Kleingewerbe oder Selbstständige, alle sind betroffen. Obwohl die Sicherheit im alltäglichen Leben ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen ist, werden viele Möglichkeiten und Maßnahmen gegen Einbruch nicht genutzt.
In Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei und der VdS Schadenverhütungs-Gesellschaft haben die Itzehoer Versicherungen praxisgerechte Tipps zur Sicherheit Ihres Heims entwickelt.
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