Die Zahl von jährlich etwa 800 Toten bei Bränden in Deutschland ist erschreckend und zugleich alarmierend. Ein Rauchmelder schafft Sicherheit.
Bricht zum Beispiel in einer Wohnung durch einen Kurzschluss in einem technischen Gerät ein Brand aus, können die Bewohner - gerade nachts - davon nichts bemerken. Der Geruchssinn ist während des Schlafs förmlich ausgeschaltet. Den zunächst entstehenden giftigen Brandrauch können Menschen nicht wahrnehmen. Dies ist der Grund, warum viele Brandopfer bereits in dieser Entstehungsphase eines Brandes ersticken.
Rauchmelder, die mindestens in allen Schlaf- und Kinderzimmern angebracht sein sollten, wachen dahingegen zuverlässig Tag und Nacht und warnen bereits in der ersten Brandphase vor den giftigen Gasen, die bereits bei dem Entstehungsbrand entstehen.
Damit besteht ausreichend Zeit, um einen sich entwickelnden Brandschaden rechtzeitig zu erkennen und die Wohnung unbeschadet verlassen zu können, oder gar den Entstehungsbrand noch selbst bekämpfen zu können. Der Preis eines Rauchmelders, der im Bereich von 10 Euro liegt, ist für die eigene Sicherheit damit mehr als gerechtfertigt.
Verschaffen Sie sich kurz einen Überblick über die Situation
Brände an Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen
über Notruf 112 oder über Feuermeldeeinrichtung
Löschmaßnahmen nur dann ergreifen, wenn keine unmittelbare Gefahr für das eigene Leben besteht. Im Zweifel die Feuerwehr rufen und schnellstmöglich das Gebäude verlassen
Seit Jahren fordern Landesfeuerwehrverbände, Berufsfeuerwehren und ebenso der Fachverband Elektro- und Informationstechnik landesweit eine entsprechende Änderung der Bauvorschriften zur Vermeidung von Rauchtoten.
Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, hat jetzt bereits das sechste Bundesland eine Rauchmelder-Pflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.
| Bundesland | Landesbauordnung | Datum der Einführung | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | § 44 Absatz 8 (LBauO RP) Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz | 22. Dez. 2003 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. |
| Saarland | § 46 Absatz 4 (LBauO) Landesbauordnung Saarland | 18. Feb. 2004 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. |
| Schleswig-Holstein | § 52 Absatz 7 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein | 01. Jan. 2005 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen. |
| Hessen | § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung | 24. Jun. 2005 | Gilt für Neubauten mit Wohnnutzung. Zusätzlich müssen bis Ende 2014 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen. |
| Hamburg | § 45 Absatz 6 (HBauO) Hamburgische Bauordnung | 7. Dez. 2005 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 48 Absatz 4 (LBauO) Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung | 18. Apr. 2006 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen. |
Aus der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz (§ 44 Abs. 8): "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.
Nicht montiert werden Rauchwarnmelder in der Küche, im Badezimmer, in der Garage, im Heizungsraum. In diesen Räumen kann durch die alltägliche Nutzung Dampf und Rauch entstehen, was zu Fehlalarm führen kann.
Um sicherzustellen, dass der Rauchwarnmelder im Ernstfall auch wirklich funktioniert, muss er immer mit einer Batterie bestückt sein, wobei eine Lithium-Batterie, die bis zu 10 Jahre Leistung hält, besonders empfohlen wird. Per Prüftaste sollte die Funktion monatlich kontrolliert werden. Außerdem darf der Rauchwarnmelder nicht übermalt oder beklebt werden.
Doch Rauchwarnmelder ist nicht gleich Rauchwarnmelder. Wie bei allen Dingen gibt es auch hier deutliche Qualitätsunterschiede. Gute Geräte erkennen Sie am VdS-Gütesiegel, das auf der Verpackung und auf dem Gerät selbst angebracht ist.