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Begleitetes Fahren ab 17

Der relativ neue "Führerschein mit 17" bietet jungen Leuten einen sicheren Einstieg in die Fahrpraxis. Dabei ist manches zu beachten.

Begleitetes Fahren

Beim „Führerschein mit 17“ handelt es sich um einen recht neuen Modellversuch, mit dem die Fahrsicherheit junger Menschen erhöht werden soll.

Jedes Bundesland darf eigenverantwortlich entscheiden, ob es mitmacht oder nicht. Bei Teilnahme am Modellversuch gelten dann bundeseinheitliche Rahmenvorschriften. So hat es der Bundesrat im Herbst 2005 beschlossen.

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg ermöglichen inzwischen alle Bundesländer das begleitete Fahren.

Gefahren werden darf mit dem ganz normalen Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist.

Achtung: Diese Ausnahmegenehmigung wird nur in Deutschland als Fahrerlaubnis anerkannt! Außerhalb Deutschlands gilt der Führerschein nicht!

Die Grenzen zwischen den Bundesländern können dabei ignoriert werden, aber spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist ein Fahrerwechsel angesagt!

Fahrerlaubnis mit 17

Fahrerlaubnis mit 17

Mit etwa 16 1/2 Jahren meldet man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Antrag beim zuständigen Amt. Dabei hilft die Fahrschule.

Wenn der Antrag bewilligt wird - was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird - beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule. Also Unterricht, Fahrstunden, die theoretische und die praktische Prüfung.

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält noch keinen echten Führerschein, sondern erst mal die Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung für das begleitete Fahren.

Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Für diese gelten die Auflagen nicht, weil das Mindestalter ja schon erreicht ist. Wenn der 17-Jährige beispielsweise ein Kleinkraftrad fährt, muss auch kein Begleiter mitfahren.

Schritte zur Beantragung des begleiteten Fahrens

AblaufVoraussetzungen/Auflage
Ab 16 1/2 Jahren: Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der FahrschuleFührerscheinausbildung zur Klasse B oder BE. Inhaltlich wie bisher, nur 1 Jahr früher (Darin enthalten: Führerscheinklassen L, M und S).
Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: Keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen.
Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Begleitende Person:
- Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en).
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE.
- Nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Während der Fahrt darf die begleitende Person nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel, insbesondere Drogen, stehen.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Der Modellversuch „Begleitetes Fahren“ gibt den jungen Fahrer einen ordentlichen Vertrauensvorschuss. Wird dieser missachtet, sind je nach Vergehen diese Konsequenzen vorgesehen:

  • Verlust der Fahrerlaubnis
  • 150 Euro Strafe
  • 4 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Absolvierung eines Aufbauseminars
  • Das Nicht-Mitführen der Fahrerlaubnis wird mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt

Versicherungsschutz

Die Itzehoer unterstützt das begleitete Fahren.

Bei den Itzehoer Versicherungen ist das Fahren von Personen im Rahmen der Ausbildung "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" in der Pkw-Versicherung mitversichert und das beitragsfrei!

Der sonst übliche Beitragsaufschlag für die Mitbenutzung des Pkw durch einen jungen Fahrer entfällt ebenso wie der sonst übliche Beitragsaufschlag für die Erweiterung des Fahrerkreises.

Erst wenn der Fahranfänger 18 Jahre wird, seine Fahrerlaubnis erhält und den Pkw weiterhin fährt, muss der Fahrerkreis auf unter 23 Jahre umgestellt werden.

In jedem Falle empfehlenswert ist es deshalb, einen bestehenden Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft zu überprüfen, ob die es auch so handhaben wie die Itzehoer. Wer seinen Vertrag beispielsweise dort in der Form abgeschlossen hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren dürfen (um sich zum Beispiel eine günstigere Versicherungsprämie zu sichern), der darf auch keinen 17-Jährigen ans Steuer lassen.