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Tipps: Kfz melden

An-, Ab- und Ummeldungen

Das Straßenverkehrsamt ist unerbittlich: Wenn Sie nicht alle Unterlagen dabei haben, müssen Sie noch mal wiederkommen.

Um das zu vermeiden, haben wir hier für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen Sie bei welcher Meldeart benötigen.

Meldearten

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Versicherungsbestätigung
  3. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  4. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  5. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  6. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  7. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  8. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Versicherungsbestätigung
  5. TÜV-Prüfbericht
  6. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  7. Kennzeichenschilder
    Die Kennzeichenschilder sind mitzubringen, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird oder das Fahrzeug abgemeldet ist.
  8. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  9. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  10. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  11. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  12. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  13. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Versicherungsbestätigung
  5. TÜV-Prüfbericht
  6. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  7. Kennzeichenschilder
  8. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  9. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  10. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  11. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  12. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  13. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Versicherungsbestätigung
  4. TÜV-Prüfbericht
  5. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  6. Kennzeichenschilder
  7. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  8. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  9. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  10. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  11. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  12. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  4. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  5. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  2. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  3. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  4. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Technische Änderungen vorher abnehmen lassen, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht.
  4. TÜV-Prüfbericht

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Bei Diebstahl ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Verlust ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar oder bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle erforderlich.
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. TÜV-Prüfbericht
  2. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  3. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Kennzeichenschilder

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb setzen (bis zu 18 Monaten), ruht der Versicherungsschutz. Das heißt, der Vertrag wird nicht beendet. Vorteil für Sie: Innerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Grundstücks besteht auch während dieser Zeit ein beitragsfreier Teilkasko-Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Versicherungsbestätigung
  2. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  3. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  4. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  6. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen
  5. TÜV-Prüfbericht
  6. Kennzeichenschilder
  7. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  8. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  9. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  10. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  11. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  12. Das Fahrzeug ist vorzuführen!

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. TÜV-Prüfbericht
  4. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  5. Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen.
  6. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  7. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Versicherungsbestätigung
    Die Versicherungsbestätigung muss den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens enthalten.
  5. TÜV-Prüfbericht
  6. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  7. Kennzeichenschilder
  8. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  9. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  10. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  11. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  12. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  13. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen, ist das Saisonkennzeichen ideal für Sie. Damit legen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise von April bis Oktober) Versicherungsschutz bekommt. Der gewünschte Zeitraum ist in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung dokumentiert und auch auf dem amtlichen Kennzeichen zu sehen. Die Mindestdauer für ein Saisonkennzeichen beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende stets der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der vereinbarten Saison besteht Ruheversicherungsschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  1. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  2. Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Versicherungsbestätigung
    Eine Versicherungsbestätigung ist nur erforderlich, wenn das Kfz abgemeldet ist.
  5. TÜV-Prüfbericht
  6. Gutachten nach § 21c StVZO (Oldtimergutachten)
  7. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (abhängig vom Tag der ersten Zulassung)
  8. Kennzeichenschilder
  9. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  10. Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  11. Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister
  12. Bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  13. Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  14. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.