Das Straßenverkehrsamt ist unerbittlich: Wenn Sie nicht alle Unterlagen dabei haben, müssen Sie noch mal wiederkommen.
Um das zu vermeiden, haben wir hier für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen Sie bei welcher Meldeart benötigen.
Meldearten
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
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Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb setzen (bis zu 18 Monaten), ruht der Versicherungsschutz. Das heißt, der Vertrag wird nicht beendet. Vorteil für Sie: Innerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Grundstücks besteht auch während dieser Zeit ein beitragsfreier Teilkasko-Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen, ist das Saisonkennzeichen ideal für Sie. Damit legen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise von April bis Oktober) Versicherungsschutz bekommt. Der gewünschte Zeitraum ist in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung dokumentiert und auch auf dem amtlichen Kennzeichen zu sehen. Die Mindestdauer für ein Saisonkennzeichen beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende stets der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der vereinbarten Saison besteht Ruheversicherungsschutz.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt in der Regel diese Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.