Mittlerweile gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Kfz-Kennzeichen für verschiedene Zwecke. Hand aufs Herz: Kennen Sie schon alle? Wenn nicht, lernen Sie diese hier kennen.
Euro-Kennzeichen
Typisch für das Euro-Kennzeichen sind die erschwert zu fälschende Schrift und das blaue Euro-Feld.
Seit dem 1. November 2000 wird nur noch das Euro-Kennzeichen zugeteilt. Bei Fahrten in Ländern der EU benötigt man damit nicht mehr das ansonsten vorgeschriebene ovale "D"-Schild.
Grünes Kennzeichen
Fahrzeuge, die nicht dem Straßenverkehr zugeordnet werden, sondern vornehmlich Arbeit leisten und von der Kfz-Steuer befreit sind, erhalten ein grünes Kennzeichen.
Hierzu gehören insbesondere landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Schaustellerfahrzeuge.
Rotes Kennzeichen
Das rote Kennzeichen ist für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten gedacht.
Die Nummer beginnt immer mit "06".
Seit dem 1. Mai 1998 wird das rote Kennzeichen nur noch zur wiederkehrenden Verwendung durch das Kfz-Gewerbe zugeteilt.
Für die einmalige Verwendung ist das Kurzzeitkennzeichen vorgesehen.
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer
Der besondere Clou: Das Kennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.
Die Nummer beginnt immer mit "07".
Der Gesetzgeber knüpft an die Verwendung dieses Kennzeichens einige Auflagen:
Oldtimerkennzeichen mit „H“ für historisch
Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Hierfür ist eine besondere Begutachtung nach § 21c StVZO erforderlich. In den Fahrzeugpapieren wird dann bei Schlüsselnummer für Hersteller, Typ, Ausführung die Endziffer "98" gesetzt.
„großes“ Kennzeichenteil = Wechselteil „kleines“ Kennzeichenteil = individuell pro Fahrzeug, fest
Neu: Ab dem 01.07.2012 ist es möglich, Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen anzumelden. Wechselkennzeichen gelten nur für Fahrzeuge, die überwiegend privat genutzt werden.
Das sind die Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklassen:
Für jedes Fahrzeug einer „Wechselflotte“ muss ein individuelles Kennzeichen zugeteilt werden. Das Wechselkennzeichen ist beschränkt auf zwei Fahrzeuge. Eine Zuteilung erfolgt immer nur für Fahrzeuge innerhalb einer Fahrzeugklasse, z.B. L = Motorräder, oder M1 = Pkw und Wohnmobile.
Wechselkennzeichen werden nicht als Saisonkennzeichen zugeteilt.
Das Wechselkennzeichen wird aus zwei Komponenten bestehen: Einem Wechselteil, der für alle Fahrzeuge einer „Wechselflotte“ gleich ist, und einem fest am Fahrzeug anzubringenden individuellen Teil. Nur beide Teile zusammen bilden ein vollständiges Wechselkennzeichen.
Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Damit ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: April bis Oktober.
Ideal für Wohnmobile, Cabrios und Krafträder, die in den Winterschlaf gehen.
Vorteile: Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen. Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sind günstiger als bei einer Ganzjahreszulassung.
Aber: Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum gefahren oder abgestellt werden.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten gedacht.
Sie ersetzen die bisherigen roten Kennzeichen bei einmaliger Verwendung. Die Gültigkeit ist auf maximal 5 Tage begrenzt. Der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld angegeben (hier: 21. Oktober 2001).
Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen)
Personen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, sich hier ein Fahrzeug kaufen, um es dann in ihr Heimatland auszuführen, benötigen für die Ausfuhr des Fahrzeuges auf eigener Achse ein Ausfuhrkennzeichen.
Dieses Kennzeichen hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Der letzte Tag der Gültigkeit ist im roten Feld angegeben (hier: 1. November 2001).
Rotes Versicherungskennzeichen
Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem Mofa, Kleinkraftrad oder Krankenfahrstuhl, wenn kein "normales" Versicherungskennzeichen vorhanden ist, gibt es dieses Kennzeichen.
Die Itzehoer Versicherungen betreiben dieses Geschäft jedoch nicht.
Versicherungskennzeichen
Das "Moped-Kennzeichen" für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa), Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle dient als Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung.
Dieses Kennzeichen muss jährlich erneuert werden. Es gilt für maximal 12 Monate jeweils vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar.
Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr und wiederholt sich in dieser Reihenfolge:
Die Itzehoer Versicherungen vergeben seit 2005 Versicherungskennzeichen mit diesen Buchstabenkombinationen: LCL, LCN, LCO, LCP, LCR, LCS, LCT, LCU, LCV, LCX, LCY, LCZ, LDA, LDB, LDC, LDD und LDE.
Tipp: Der Zentralruf der Autoversicherer hilft Ihnen, wenn Sie die Versicherungsgesellschaft zu einem bestimmten Moped-Kennzeichen herausfinden wollen.