Itzehoer Versicherung / Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a. G., Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel.: +49 4821 773-0
Aufsichtsratsvorsitzender: Eberhard Dörr
Vorstand: Wolfgang Bitter (Vorsitzender), Gerd Bolten, Uwe Ludka, Frank Thomsen
Sitz: Itzehoe, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg,
HRB 0037 IZ, Ust.-ID-Nr. DE 134 777 598

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Sonderersteinstufungen

Versichern Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug oder legen sich einen Zweitwagen zu? Die Itzehoer bietet Ihnen interessante Sonderersteinstufungsmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Versichererwechsel nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre bestätigt werden dürfen. Möglicherweise gewährte Sondereinstufungen können nicht weitergegeben bzw. übernommen werden.

Führerscheinregelung für Pkw, Campingfahrzeuge und Zweiräder

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn Sie seit mindestens 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen, die Sie seit drei Jahren zum Führen von Personenkraftwagen, Campingfahrzeugen oder von Zweirädern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt.
  • Als Nachweis genügen vollständige Angaben zur Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. eine Fotokopie des Führerscheines.

Zweitfahrzeugregelung Schadenfreiheitsklasse 1/2 für Pkw, Campingfahrzeuge und Zweiräder

  • Ihr Vertrag wird in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner oder eheähnlichen Lebenspartner bereits ein Pkw, ein Campingfahrzeug oder ein Zweirad zugelassen ist und dieses Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt auf Ihren Namen versichert und mindestens in SF 1/2 eingestuft ist.

Sonderersteinstufung für Pkw oder Zweiräder bis in Schadenfreiheitsklasse 2 (Zusatzvereinbarung N)

Diese Zusatzvereinbarung ist generell gültig, wenn eine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse für einen neu hinzu kommenden Pkw oder ein neu hinzukommendes Zweirad in Anspruch genommen wurde.

Voraussetzungen:

  • Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner, eingetragener Lebenspartner*) oder eheähnlicher Lebenspartner haben bereits einen Pkw, ein Campingfahrzeug, einen Lieferwagen oder ein Zweirad bei der Itzehoer in einer Schadenfreiheitsklasse versichert und für Sie ist kein anderer anrechenbarer Vertrag bei der Itzehoer oder anderweitig vorhanden.
  • Das neu zu versichernde Fahrzeug wird auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner oder eheähnlichen Lebenspartner zugelassen.

*) Eingetragene Lebenspartner im Sinne dieser Bedingungen sind Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie vergleichbare eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Recht anderer EU-Staaten.

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