Itzehoer Versicherung / Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a. G., Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel.: +49 4821 773-0
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Vorstand: Wolfgang Bitter (Vorsitzender), Gerd Bolten, Uwe Ludka, Frank Thomsen
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Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

Ab dem 1. März 2008 bekommt die Versicherungskarte aus Papier, auch Doppelkarte genannt, digitale Konkuwrrenz. Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Diese schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren.

1. Ich möchte ein Fahrzeug neu anmelden oder ummelden. Was muss ich bei der Zulassungsbehörde vorlegen?

Für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges gilt folgendes: Sie benötigen den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung ihres Fahrzeuges. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Ab dem 1. März 2008 können Sie von den Itzehoer Versicherungen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer eVB-Nummer anfordern.

2. Wie funktioniert das neue Verfahren?

Die Itzehoer Versicherungen händigen Ihnen als Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank bereit.
Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB von dort abrufen. Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhält jeder Kunde der Itzehoer Versicherungen einen Code, die so genannte eVB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte eVB für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.

Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine eVB-Nummer nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann daran online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

3. Wie sieht eine eVB-Nummer aus?

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben wie beispielsweise „SHFX5A3“. Über diese eVB-Nummer können die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang händisch aufnehmen zu müssen.

4. Wie erhalte ich eine eVB-Nummer, und welche Vorteile habe ich als Autofahrer?

Die eVB-Nummer schenkt Ihnen vor allem Zeit. Denn um an die neue Nummer zu kommen, genügt im Prinzip ein Anruf bei Ihrem Ansprechpartner bei den Itzehoer Versicherungen.

Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Die eVB-Nummer ist nur der erste Schritt für eine vollkommen elektronische Zulassung.

5. Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte aus Papier, ungültig und wann wird auf die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) umgestellt?

Zum 1. März erfolgt die bundesweite Einführung. Wahrscheinlich werden jedoch nicht alle Zulassungsbehörden sofort elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen. In einer Übergangsphase - zunächst bis Ende 2008 – werden viele Versicherer wie z.B. die Itzehoer Versicherungen deshalb die eVB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte (VB) eindrucken. Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papier-VB nur als “Merkzettel“ für die eVB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papier-VB zugelassen.

6. Ich habe mein Fahrzeug angemeldet und jetzt kann ich die eVB-Nummer nicht mehr finden. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mithilfe der eVB-Nummer zugelassen haben, benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der Zulassung dient das Ihnen zugeteilte Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis in den 27 Mitgliedsländern Europas.

7. Wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte, benötige ich dann eine eVB-Nummer?

Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) und die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges.

8. Wie kann ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass ich versichert bin?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis und zwar in allen 27 Mitgliedsländern Europas. Sollten Sie auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde sein und noch kein gültiges Kennzeichen für Ihr Fahrzeug haben, genügt es, wenn Sie die eVB-Nummer bei der Kontrolle vorzeigen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der eVB-Nummer zu überprüfen.

9. Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis meiner gültigen Kfz- Versicherung zusätzlich zur neuen eVB-Nummer?

Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument für Sie, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie in der gewohnten Form von Ihren Itzehoer Versicherungen.

10. Kann ich mein Fahrzeug auch weiterhin persönlich anmelden? Zum Beispiel, wenn ich mich nicht mit dem Internet auskenne oder keinen Zugang dazu habe. Gibt es in den Kraftfahrzeugzulassungsbehörden weiterhin Sachbearbeiter, die mir helfen?

Die elektronische Versicherungsbestätigung darf nicht mit einer Fahrzeugzulassung per Internet verwechselt werden. Die Frage, ob Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person (z.B. Angestellte eines Autohauses) in der Zulassungsbehörde erscheinen müssen, hat grundsätzlich nichts mit der eVB zu tun. Dies hängt allein davon ab, ob Ihre persönliche Anwesenheit (z.B. bei der Erstzulassung) zulassungsrechtlich erforderlich ist.

Durch den Einsatz der eVB werden sich aber die Wartezeiten erheblich verkürzen, da die Versicherungsdaten nicht erneut aufgenommen werden müssen, sondern durch die Eingabe der eVB-Nummer direkt aus der eVB übernommen werden können. Ihre eVB-Nummer erhalten Sie weiterhin von Ihrem Ansprechpartner bei den Itzehoer Versicherungen direkt persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg. Sie sind somit nicht auf das Internet angewiesen. In allen Kraftfahrzeugzulassungsbehörden stehen Ihnen weiterhin kompetente Sacharbeiter zur Verfügung.

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