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Kauf und Verkauf

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer beim Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Benutzen Sie dazu unseren Muster-Kaufvertrag, den Sie sich als PDF-Datei kostenlos herunterladen können.

Zum Muster-Kaufvertrag

Wertvolle Tipps:
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens
  • Fahrzeug auf eventuelle Unfallschäden überprüfen (Lackabweichungen, Schweißnähte der Karosserie auf Originalzustand überprüfen)
  • Fälligkeit der nächsten Haupt- (mind. noch ein Jahr gültig) und Abgasuntersuchung überprüfen
  • Zustand der Bereifung (Profiltiefe, einseitige Abnutzung)
  • Scheckhefteintragungen mit Kilometerstand überprüfen (Einsicht in Inspektionsrechnungen)
  • Funktionsprüfung durch Probefahrt durchführen (Kupplung, Getriebe, Bremsanlage, elektrische Einrichtungen, ...)
  • Allgemeine Prüfung auf Durchrostung durchführen (Bodengruppe, Kotflügel, Radhäuser, Kofferraum, Reserveradmulde, Türenraum, im Innenraum unter Fußmatten, Front- und Heckpartie)
  • Motor, Getriebe und Hinterachse auf Undichtigkeit prüfen
  • Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Ölverschmutzung und Füllmenge achten)
  • Fahrzeugbrief und -schein überprüfen, ob die Fahrzeugdaten übereinstimmen und der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf, so ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam.
  • Sämtliche Zusicherungen z.B. über Kilometerleistung und evtl. Garantie im Kaufvertrag ebenso vermerken lassen wie eine mitverkaufte Zusatzausstattung bzw. mitverkauftes Zubehör (inkl. genauer Beschreibung)
  • Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt.
  • Kfz umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden.
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens

  • Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein zeigen
  • Informieren Sie den Käufer über Mängel und/oder Schäden am Kfz, insbesondere Unfallschäden
  • Vereinbaren Sie, wenn es geht, Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Mit Ratenzahlungen, Schecks oder Wechseln kann es Probleme geben.
  • Händigen Sie den Fahrzeugbrief erst dann aus, wenn der Käufer den Kaufpreis voll bezahlt hat.
  • Unterrichten Sie die zuständige Zulassungsstelle über den Verkauf Ihres Fahrzeuges. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Käufer über.
  • Mit dem Eigentum am Kfz geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist. Unterrichten Sie dennoch unverzüglich Ihre Versicherung über einen Fahrzeugwechsel.

Tipp: Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie immer ein kostenloses Angebot zur Kfz-Versicherung anfordern.

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