Itzehoer Versicherung / Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a. G., Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel.: +49 4821 773-0
Aufsichtsratsvorsitzender: Eberhard Dörr
Vorstand: Wolfgang Bitter (Vorsitzender), Gerd Bolten, Uwe Ludka, Frank Thomsen
Sitz: Itzehoe, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg,
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Kfz-Kennzeichen

Euro-Kennzeichen

Euro-Kennzeichen

Das Euro-Kennzeichen mit fälschungserschwerender Schrift und dem blauen Euro-Feld. Seit dem 1. November 2000 wird nur noch das Euro-Kennzeichen zugeteilt. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen benötigen bei Fahrten in Ländern der EU das ansonsten vorgeschriebene ovale "D"-Schild nicht mehr.

Grünes Kennzeichen

Grünes Kennzeichen

Fahrzeuge, die nicht dem Straßenverkehr zugeordnet werden, sondern vornehmlich Arbeit leisten und von der Kfz-Steuer befreit sind, erhalten ein grünes Kennzeichen. Hierzu gehören insbesondere landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Schaustellerfahrzeuge.

Rotes Kennzeichen

Rotes Kennzeichen

Für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten. Ab dem 1. Mai 1998 nur noch als rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung durch das Kfz-Gewerbe zugeteilt, zur einmaligen Verwendung sind dann die Kurzzeitkennzeichen vorgesehen. Die Nummer beginnt immer mit "06".

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer

Das Kennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Die Nummer beginnt immer mit "07". An die Verwendung dieses Kennzeichens sind vom Gesetzgeber folgende Auflagen geknüpft:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
Oldtimerkennzeichen mit "H" für historisch

Oldtimerkennzeichen mit

Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeug- technischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung nach § 21c StVZO erforderlich. In den Fahrzeugpapieren wird bei Schlüsselnummer für Hersteller, Typ, Ausführung die Endziffer "98" gesetzt.

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen

Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden sollen, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dann ist das Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: April bis Oktober. Ideal für Wohnmobile, Cabrios und Krafträder, die in den Winterschlaf gehen. Vorteil: Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sind günstiger als bei einer Ganzjahreszulassung. Aber: Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum gefahren oder abgestellt werden.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten. Sie ersetzen die bisherigen roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung. Die Gültigkeit ist begrenzt auf maximal 5 Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld angegeben (hier: 21. Oktober 2001).

Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen)

Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen)

Personen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, sich hier ein Fahrzeug kaufen, um es dann in ihr Heimatland auszuführen, benötigen für die Ausfuhr des Fahrzeuges auf eigener Achse ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses Kennzeichen hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Der letzte Tag der Gültigkeit ist im roten Feld angegeben (hier: 1. November 2001).

Rotes Versicherungskennzeichen

Rotes Versicherungskennzeichen

Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem Mofa, Kleinkraftrad oder Krankenfahrstuhl wenn kein "normales" Versicherungskennzeichen vorhanden ist. Die Itzehoer Versicherungen betreiben dieses Geschäft nicht.

Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen

Das "Moped-Kennzeichen" für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa), Kleinkrafträder (auch Roller) und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle dient als Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen muss jährlich erneuert werden, es gilt für maximal 12 Monate jeweils vom 1. März bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr.

Wiederholung in dieser Reihenfolge:

  • ab 1.3.2005: schwarz (Farbton RAL 9005)
  • ab 1.3.2006: blau (RAL 5012)
  • ab 1.3.2007: grün (RAL 6010)
  • ab 1.3.2008: schwarz
  • ab 1.3.2009: blau
  • ab 1.3.2010: grün ...

    Die Itzehoer Versicherungen vergeben Versicherungskennzeichen mit folgenden Buchstabenkombinationen (seit 2005): LCL, LCN, LCO, LCP, LCR, LCS, LCT, LCU, LCV, LCX, LCY, LCZ, LDA, LDB, LDC, LDD und LDE.

Tipp: Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der Suche nach der Versicherungsgesellschaft zu einzelnen Mofakennzeichen.

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