Itzehoer Versicherung / Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a. G., Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel.: +49 4821 773-0
Aufsichtsratsvorsitzender: Eberhard Dörr
Vorstand: Wolfgang Bitter (Vorsitzender), Gerd Bolten, Uwe Ludka, Frank Thomsen
Sitz: Itzehoe, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg,
HRB 0037 IZ, Ust.-ID-Nr. DE 134 777 598

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Grüne Karte (IVK)

Auslandsfahrten (europäische)

Seit geraumer Zeit gibt es ein so genanntes Kennzeichenabkommen. Danach wird bei Grenzüberschreitung die Vorlage einer Grünen Karte nicht verlangt; als Versicherungsnachweis gilt das amtliche Kennzeichen am Fahrzeug.

Seit dem 01. August 2007 gilt das für folgende Staaten:

nicht notwendig
Andorra Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Finnland
Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien
Kroatien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Portugal
Rumänien Schweden Schweiz Slowakische Republik Slowenien Spanien
Tschechische Republik Ungarn

 

In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist die grüne Karte für die Einreise nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt.

In anderen Ländern ist die grüne Karte zur Einreise unbedingt erforderlich. Dies sind:

unbedingt erforderlich
Albanien Bosnien-Herzegowina Estland Iran Israel Lettland
Malta Marokko Mazedonien Polen Serbien Montenegro Tschechien
Tunesien Türkei

 

Achtung: Länder, für die überhaupt eine grüne IVK ausgestellt werden kann, sind auf der Rückseite der Karte aufgeführt.

Tipp: Ergänzende Informationen erhalten Sie auch über das Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Postfach 10 14 02 in 20009 Hamburg oder www.gruene-karte.de

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