Welche Promille-Grenze gilt eigentlich für die Fahrt mit dem E-Scooter? Dieselbe wie beim Fahrrad – also 1,6 Promille? Oder gar keine? Falsch! Der elektrische Roller ist keine Alternative zum Auto, wenn es nach der Party oder der Kneipentour wieder nach Hause geht. Die Grenze liegt wie für andere Kraftfahrzeuge auch bei 0,5 Promille. Ein striktes Alkoholverbot gibt es sogar für Fahranfänger, die noch in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt sind. Wer sich nicht dran hält, riskiert hohe Bußgelder und seinen Führerschein.
- In der Probezeit oder unter 21 Jahren mit mehr als 0,0 Promille unterwegs: 278,50 € Bußgeld und 1 Punkt
- Erstmals mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs: 528,50 €, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot
- Zum zweiten Mal mit 0,5 Promille unterwegs: 1.053,50 €, 2 Punkte, drei Monate Fahrverbot
- Mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs: Geld- oder Freiheitsstrafe, 2-3 Punkte, bis zu sechs Monate Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
Außerdem gilt für E-Scooter- und Autofahrende gleichermaßen: Wer sich ab 0,3 Promille auffällig im Straßenverkehr verhält, kann sich strafbar machen!