Suche öffnen Suche schließen

Warnweste, Extrabeleuchtung oder Feuerlöscher – das gehört bei der Auslandsreise ins Gepäck

Itzehoe, 11.04.2019

Schnell über die Grenze reisen, ist dank Schengen kein Problem mehr. Allerdings gibt es einige Regeln, die Autofahrer beim Grenzübertritt beachten müssen, denn bereits innerhalb der Europäischen Union gibt es zahlreiche Unterschiede, was die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung angeht. Pünktlich zur Ferienzeit lohnt es sich, das Wissen hierüber aufzufrischen.

Da in Deutschland Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sowieso vorgeschrieben sind, sind Autofahrer mit deutscher Zulassung in fast allen Ländern ausreichend ausgestattet. Für einige Sonderfälle sind sie jedoch nicht standardmäßig vorbereitet. Die Mitnahme von Feuerlöschern ist in Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, und Rumänien vorgeschrieben. Dabei gilt es darauf zu achten, dass es sich auch um Autofeuerlöscher handelt, die für die Brandklassen ABC geeignet sind. Diese gibt es in kompakter Form zum Beispiel im Sicherheitsshop der Itzehoer Versicherungen . Wer nach Kroatien mit dem Auto fährt, muss außerdem Ersatzlampen für sein Fahrzeug mitnehmen, außer es handelt sich um ein Auto mit Xenon-, Neon- oder LED-Lampen.

Spezieller wird es im Baltikum. Wer in Estland unterwegs ist, muss nicht nur tagsüber Tagfahrlicht einschalten, sondern auch Unterlegkeile für Räder dabei haben. Diese Vorschrift gilt zum Beispiel im Nachbarland Lettland jedoch nicht.

Wichtig ist es auch, auf die passende Bereifung zu achten. Zwar sind in Deutschland Winterreifen bei winterlicher Witterung auch vorgeschrieben, jedoch gelten in anderen europäischen Ländern Zeiträume, in denen diese vorgeschrieben sind. Winterreifen sind in Österreich, Estland (vom 1. Dezember bis 1. März), Finnland, Italien, Kroatien (vom 15. November bis 15. April witterungsunabhängig), Lettland (vom 1. Dezember bis 1. März), Litauen (vom 10. November bis 31. März), Luxemburg (bei winterlichen Bedingungen), Rumänien (bei Schnee und Eis), Schweden (vom 1. Dezember bis 31. März, wenn winterliche Bedingungen festgestellt wurden) und der Tschechischen Republik (vom 1. November bis 31. März, bei Schnee und Eis) für Pkw vorgeschrieben. Für größere Fahrzeuge wie Busse oder Camper über 3,5 Tonnen Gewicht gelten häufig Sonderregeln. Da empfiehlt es sich im Vorfeld nochmal bei der Europäischen Kommission auf der Seite Sicherheit im Straßenverkehr nachzuschlagen.

Grundsätzlich sollte vor einer längeren Autoreise auch die vorgeschriebene Ausrüstung gecheckt werden – ist der Erste-Hilfe-Kasten abgelaufen? Sind eventuell auch für weitere Insassen Warnwesten sinnvoll? Eine kurze Überprüfung sorgt dafür, dass im Notfall alles vorhanden ist. Kleiner Tipp noch am Rande: Das Warndreieck sollte natürlich nicht unter einem Kofferberg versteckt werden, sondern griffbereit sein, damit bei einer Panne nicht zunächst das Gepäck ausgeladen werden muss.

Diesen Artikel teilen

Über den Autor

Geertje Meyer

Geschichten erzählen wollte ich schon immer gern. Deshalb bin ich Texterin geworden, denn nichts ist spannender als wahre Geschichten. Gelernt habe ich mein Handwerkszeug bei einer Lokalzeitung.