Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist
Mehrere Medien berichten von dreisten Wärmepumpen-Diebstählen in ganz Deutschland. Die Vorfälle häufen sich: Kriminelle montieren die außen montierten Einheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen ab.
Damit Hausbesitzer nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten diese Ihre Versicherungsunterlagen prüfen, konkret: die Wohngebäudeversicherung. Schäden durch Einbruchdiebstahl sind zwar über die Hausratversicherung abgedeckt, nicht aber einfacher Diebstahl außerhalb des Gebäudes. Wärmepumpen, die sich außerhalb von Wohngebäuden auf dem Grundstück befinden, gelten als Gebäudezubehör und zählen damit zum Wohngebäude. Im TOP-Tarif unserer aktuellen Wohngebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz beim Diebstahl einer Wärmepumpe, ebenso bei der KOMFORT-Deckung, allerdings hier nur bis 5.000 €.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung zu erweitern, beispielsweise um den Punkt „Ergänzende Technische Gefahren“, der u. a. den einfachen Diebstahl einschließt. Die Wärmepumpe muss dann ausdrücklich zum Wohngebäudevertrag beantrag und im Versicherungsschein bzw. Nachtrag beurkundet werden.
Informieren Sie sich bei Ihrer Vertrauensfrau oder Ihrem Vertrauensmann, ob Ihr Versicherungsschutz die Wärmepumpe einschließt und nehmen Sie sie gegebenenfalls in Ihre Police auf.