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Neue Masche: Diebe klauen Wärmepumpen

Itzehoe, 17.05.2023

Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist

Mehrere Medien berichten von dreisten Wärmepumpen-Diebstählen in ganz Deutschland. Die Vorfälle häufen sich: Kriminelle montieren die außen montierten Einheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen ab.

Damit Hausbesitzer nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten diese Ihre Versicherungsunterlagen prüfen, konkret: die Wohngebäudeversicherung. Schäden durch Einbruchdiebstahl sind zwar über die Hausratversicherung abgedeckt, nicht aber einfacher Diebstahl außerhalb des Gebäudes. Wärmepumpen, die sich außerhalb von Wohngebäuden auf dem Grundstück befinden, gelten als Gebäudezubehör und zählen damit zum Wohngebäude. Im TOP-Tarif unserer aktuellen Wohngebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz beim Diebstahl einer Wärmepumpe, ebenso bei der KOMFORT-Deckung, allerdings hier nur bis 5.000 €.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung zu erweitern, beispielsweise um den Punkt „Ergänzende Technische Gefahren“, der u. a. den einfachen Diebstahl einschließt. Die Wärmepumpe muss dann ausdrücklich zum Wohngebäudevertrag beantrag und im Versicherungsschein bzw. Nachtrag beurkundet werden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Vertrauensfrau oder Ihrem Vertrauensmann, ob Ihr Versicherungsschutz die Wärmepumpe einschließt und nehmen Sie sie gegebenenfalls in Ihre Police auf.

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Über den Autor

Thomas Claaßen

Moin, Thomas hier! Mehr als 20 Jahre war ich in der Redaktion einer Wochenzeitung, die in den Kreisen Steinburg und Segeberg erscheint. Seit Anfang 2022 bin ich bei der Itzehoer, blogge hier, poste da und berichte dort. Was ganz wichtig ist: Ich mag Schokolade am liebsten ausm Kühlschrank, am besten noch ausm Gefrierfach. Richtig knacken muss das.