In den USA liegen Elektro-Scooter voll im Trend. Vor allem in den Großstädten werden sie inzwischen gern zur Überbrückung der Strecke von der Bus- oder U-Bahnhaltestelle genutzt. Denn sie sind zusammenklappbar und lassen sich viel besser in Bus oder Bahn mitnehmen als ein Fahrrad. Die Energie liefert ein kleiner Elektromotor – das macht die Fahrzeuge so komfortabel.
Auch in vielen europäischen Großstädten wie London, Barcelona und Wien sind sie inzwischen weit verbreitet. Dort werden sie verkehrstechnisch mit Fahrrädern gleichgesetzt. Viele der Elektro-Scooter sind Mietfahrzeuge, etwa über die Sharing Anbieter Bird, Jump oder Lyft.
In Deutschland sind sie noch nicht zum Verkehr zugelassen. Das Gesetzgebungsverfahren steht aber kurz vor dem Ende – bereits im Juni könnte es eine entsprechende Regelung geben.
Hier ein paar Details aus den Entwürfen:
Erfasst werden Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
- Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz
- einer Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz
- eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
- einer Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm
- einer maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg.
Diese Roller dürften mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 Kilometern pro Stunde von Jugendlichen ab 14 Jahren gefahren werden – und zwar auf dem Radweg. Wenn keiner vorhanden ist, auch auf der Straße. Es soll eine Versicherungspflicht geben – aber keine Helmpflicht.
Weitere kleinere Fahrzeugtypen (Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange, z. B. Hoverboards oder Mono-Wheeler) sollen durch eine Ausnahmeverordnung erlaubt werden. Für diese Fahrzeuge ist auch eine Versicherungspflicht vorgesehen. Details dazu liegen noch nicht vor.
Vor allem bei Nutzung auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gibt es ein großes Risiko von Personenschäden durch Zusammenstöße. Deshalb ist eine Haftpflicht-Versicherung wichtig. Denn Erfahrungen aus den USA und europäischen Großstädten zeigen die Gefahr von Kopfverletzungen und Knochenbrüchen bei angefahrenen Personen. Bei Kopfverletzungen kann die Behandlung der Patienten sehr teuer werden.
Empfehlenswert ist aber auch eine Kasko-Versicherung: Hauptgefahr ist dabei das Diebstahl-Risiko – auch ein Brand durch einen defekten Akku kann ein weiteres Problem darstellen. Dazu gibt es aber bisher nur wenige Informationen aus den Ländern, in denen schon viele Elektro-Scooter unterwegs sind, denn dort gibt es in der Regel keine Versicherungspflicht.
Die Elektro-Scooter waren auch Thema auf der jüngsten Bilanzpressekonferenz der Itzehoer. Der Vorstand setzt sich für eine zügige Klärung der Haftpflichtsituation moderner selbstfahrender Fortbewegungsmittel wie E-Scooter ein.
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