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Fahrassistenzsysteme – Pflicht seit dem 6. Juli 2022

Itzehoe, 14.07.2022

Es ist kein Geheimnis: In der Geschäftswelt funktioniert in einem Betrieb mit mehreren Mitarbeitenden ohne Assistentinnen und Assistenten so gut wie nichts. Helfende Hände können auch den privaten Alltag einfacher machen. Und auch in der Technik gibt es immer digitale Helferlein, die uns unterstützen.

In der Automobilwelt sind es beispielsweise das ABS (Antiblockiersystem) und das ESP (Elektronische Stabilitätsprogramm), die das Fahren sicherer machen sollen und schon seit Jahren Pflicht sind. Künftig wird noch mehr künstliche Intelligenz zur Vorgabe, denn am 6. Juli 2022 trat die EU-Verordnung 2019/2144 in Kraft. Hinter diesen drögen Bezeichnung stecken neun neue Fahrassistenzsysteme, ohne die ab Juli 2024 keine Neuwagen mehr zugelassen werden dürfen. Und bereits jetzt sind sie für neu typisierte Fahrzeuge verpflichtend. In gehobenen Fahrzeugklassen sind diese zum Teil schon serienmäßig – nun sollen die smarten Helfer aber in allen Neuwagen ihren Dienst verrichtet, ob Kleinwagen oder Luxusauto.

Um diese Fahrassistenzsysteme geht’s

  • Notbremsassistent
    Bei Gefahrensituationen bremst der Notbremsassistent selbstständig ab, um eine Kollision zu verhindern. Es müssen Hindernisse und sich bewegende Fahrzeuge mittels Kamera, Radard oder Lidar (beim Lidar werden Entfernungen mit Lichtimpulsen gemessen) erkannt werden.

  • Notfall-Spurhalteassistent
    Gerät das Fahrzeug aus der (Fahr-)Spur, greift der Notfall-Spurhalteassistent ein – und zwar aggressiver, als der bekannte Spurhalteassistent.

  • Geschwindigkeitsassistent
    Über die Verkehrszeichenerkennung und Daten aus dem Navigationssystem erkennt das Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit und warnt, wenn diese überschritten wird.

  • Notbremslicht
    Bremst das vorausfahrende Fahrzeug stark verzögert (mehr als 6 Meter/Sekunde) ab, blinken die Bremslichter mehrmals pro Sekunde. Solange das ABS regelt, schaltet das Notbremslicht (adaptives Bremslicht) sich ebenfalls zu.

  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)
    Künftig ist ein Unfalldatenspeicher mit an Bord: Die Black-Box erfasst anonymisierte Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Verzögerungswerte, Position, Neigung und E-Call-Daten.

  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
    Um Unfälle durch den Sekundenschlaf zu verhindern, alarmiert der Müdigkeitswarner mit akustischen und optischen Signalen. Das System analysiert das Fahrverhalten mittels Lenkbewegungen und Augen- bzwz. Lidbewegungen.

  • Rückfahrassistent
    Viele Unfälle passieren beim Ausparken oder Rückwärtsfahren – der Rückfahrassistent hat Passanten und Hindernisse hinter dem Fahrzeug im Blick und gibt akustische und /oder optische Signale.

  • Reifendrucküberwachung
    Ein Reifendruck-Kontrollsystem ist bereits seit 2014 in Neuwagen Pflicht. Es warnt, wenn der Druck vom definierten Wert abweicht. Die Reifendrucküberwachung informiert die Fahrerin oder Fahrer per Anzeige über den aktuellen Reifendruck.

  • Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperre
    Alle Neuwagen müssen über eine standardisierte Schnittstelle für die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre verfügen. Das Kontrollgerät selbst ist noch nicht Bestandteil der Verordnung.

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Über den Autor

Thomas Claaßen

Moin, Thomas hier! Mehr als 20 Jahre war ich in der Redaktion einer Wochenzeitung, die in den Kreisen Steinburg und Segeberg erscheint. Seit Anfang 2022 bin ich bei der Itzehoer, blogge hier, poste da und berichte dort. Was ganz wichtig ist: Ich mag Schokolade am liebsten ausm Kühlschrank, am besten noch ausm Gefrierfach. Richtig knacken muss das.