Kaum ist ein Baby auf der Welt, muss es auch schon bei Standes- und Finanzamt angemeldet werden. Die Meldung bei der Krankenversicherung ist dann auch selbstverständlich, aber welche Versicherungen machen noch Sinn, wenn aus einem Paar auf einmal eine Familie wird?
Private Haftpflichtversicherung:
Ein kurzes Fußballspiel im Vorgarten und plötzlich fliegt der Ball durch das Küchenfenster des Nachbarn. Die Lage ist klar: Nach Bürgerlichem Gesetzbuch haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in unbegrenzter Höhe. Diese mag sich bei einer Fensterscheibe vielleicht noch in Grenzen halten, aber kann für eine Familie schnell zur Belastung werden, wenn auf der Fensterbank auch noch eine teure Vase stand. Grundsätzlich sollte jedes Familienmitglied unter Versicherungsschutz stehen, aber nicht für jeden muss eine einzelne Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In der Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sind bei der Itzehoer Eheleute und ihre minderjährigen Kinder abgesichert. So lange die Kinder unverheiratet sind und sich noch in schulischer oder direkter anschließender beruflicher Erstausbildung befinden, sind sie auch trotz Volljährigkeit abgesichert. Für Kinder unter sieben Jahre gilt, dass sie deliktsunfähig sind und nicht selbst haften. Wenn sie Schäden anrichten und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, kann niemand für den Schaden haftbar gemacht werden. Wenn eine Prüfung jedoch ergibt, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, haften die Eltern und die Haftpflichtversicherung springt ein.
Kinder-Unfallversicherung:
Ein Sturz vom Wickeltisch, ein Fall mit dem Fahrrad – statistisch verunglückt ein Kind in Deutschland vier- bis fünfmal, bevor es seinen 15. Geburtstag feiert. Der gesetzliche Unfallschutz gilt nur während des Kindergartens oder Schule, jedoch passieren 90 Prozent aller Unfälle mit Kindern in der Freizeit, also genau dann, wenn es keinen gesetzlichen Schutz gibt. Mit der Unfallversicherung können viele finanzielle Belastungen, die nach einem Unfall auftreten können, abgefedert werden.
Krankenhauszusatzversicherung
Wenn doch einmal etwas passiert und Sohn oder Tochter länger ins Krankenhaus müssen, ist das für die ganze Familie stressig. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung werden für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, „Mutter und Kind“-Leistungen übernommen. Dazu gehört neben der vollen Kostenerstattung für Operationen, Visiten und Sonderleistungen, zum Beispiel auch die Übernahme der Aufenthaltskosten für ein Elternteil in der Klinik. Eine Sorge weniger, wenn die Tochter oder der Sohn nicht allein im Krankenhaus bleiben müssen.
Auslands-Krankenversicherung
Immer häufiger gehen junge Eltern während der Elternzeit mit ihrem Nachwuchs auf lange Reisen. Dann lohnt sich der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung. Der Auslands-Krankenschutz gewährleistet, auch in Ländern mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, dass die Kosten für Behandlungen übernommen werden. Außerdem werden die Kosten für einen Rücktransport, die mehrere zehntausend Euro betragen können, durch den Versicherer getragen. So lässt sich ein Auslandsaufenthalt entspannter genießen.
In vielen Fällen kann die Versicherung eines Elternteils auf das Kind ausgeweitet werden, weitere Informationen dazu, sowie über die ausführlichen Bedingungen gibt es bei den Itzehoer Vertrauensleuten.
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