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Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Itzehoe, 07.01.2022

Umtauschen, bitte! Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder Scheckkarte – alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in die neuen EU-Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch soll stufenweise geschehen, die erste Frist endet am 19. Januar 2022.

Grundlage für den Umtausch ist eine EU-Richtlinie, die sicherstellen soll, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Die neuen EU-Führerscheine bleiben dann nur noch jeweils 15 Jahre gültig, danach müssen sie erneuert werden. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums handelt es sich dabei um einen rein verwaltungstechnischen Akt, der lediglich sicherstellen soll, dass Daten und Lichtbild auf der Fahrerlaubnis aktuell gehalten werden. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen fallen demnach nicht an.

Nach und nach sollen nun die alten Führerscheine ersetzt werden. Die erste Frist läuft bereits in knapp zwei Wochen ab, am 19. Januar 2022. Bis dahin müssen formal all diejenigen ihren Führerschein umtauschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und deren Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Weil die Führerscheinstellen derzeit aber nur eingeschränkt geöffnet sind, hat die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht. Danach ist zunächst mit einem Verwarngeld von zehn Euro zu rechnen.

Um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, gelten für den Umtausch gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Nachfolgend haben wir die Regelungen zusammengefasst.

Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgeblich:

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

• 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein übrigens erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde.

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