Die vom Tiefdruckgebiet „Bernd“ ausgelöste Flutkatastrophe der vergangenen Woche in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat nach ersten vorläufigen GDV-Schätzungen Milliardenschäden verursacht. „Wir rechnen momentan mit versicherten Schäden in Höhe von 4 bis 5 Milliarden Euro“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jörg Asmussen. „Die Schäden dürften sogar noch über denen des August-Hochwassers im Jahr 2002 von 4,65 Milliarden Euro liegen. Tief ‚Bernd‘ gehört damit zu den verheerendsten Unwettern der jüngeren Vergangenheit“, so Asmussen. Laut Asmussen arbeiten die Versicherer seit Tagen unter Hockdruck an der Schadenbegutachtung und -regulierung in den betroffenen Gebieten: „Wir tun alles, um pragmatisch und effizient zu helfen, damit die Schäden unserer Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert bearbeitet werden können“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer. Auch die Itzehoer Versicherungen sind von dem Unwetter betroffen – Versicherungsnehmer vornehmlich aus der Kfz-Sparte melden Schäden. Wir rechnen aktuell mit 600 Kfz-Schäden“, sagt Vorstandsvorsitzender Uwe Ludka. Dabei wird mit einer durchschnittlichen Schadenshöhe von 10.000 Euro pro Fall gerechnet. „Gebäude- beziehungsweise Hausratsschäden erwarten wir aber nahezu keine.“ Bisher sind bei den Itzehoer Versicherungen 200 Schadensmeldungen aus Süddeutschland eingegangen. Die genaue Anzahl wird sich erst später herausstellen.
Das Ereignis wirft auch die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit einer erweiterten Elementarschadenversicherung für Wohngebäude auf. Die Abdeckung dieser Versicherung ist in Schleswig-Holstein seit Jahren latent gering. „Etwa 30 Prozent der bei uns versicherten Gebäude haben auch eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen“, erklärt Uwe Ludka. „Grundsätzlich empfehlen wir aber dringend eine Elementarschadenversicherung“, so der Vorstandsvorsitzende weiter. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen äußerte sich zurückhaltend zur Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. „Als einzelnes Instrument lehnen wir sie ab, weil sie den Anreiz nimmt, sich gegen Flut- und andere Extremwetterrisiken abzusichern. Sie wäre allenfalls dann sinnvoll, wenn sie in ein neues Gesamtkonzept für Flächen- und Bauplanung sowie den Katastrophenschutz eingebunden wäre.“ Das sieht auch Uwe Ludka so, der betont: Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung dürfe nicht zum Freibrief für die Politik werden, die wie bisher nicht ausreichend in Schutzmaßnahmen wie Deiche oder Frühwarnsysteme investiert und Baugebiete in Risikogebieten auszuweist. Bundesweit sind fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert. Allerdings besitzen nur 46 Prozent der Hausbesitzer den Schutz vor weiteren Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser. „Es ist zwar erfreulich, dass inzwischen fast die Hälfte der Gebäudebesitzer Schutz vor weiteren Naturgefahren hat. Aber für die anderen gilt, dass sie ihren Versicherungsschutz überprüfen und anpassen sollten“, sagte Asmussen.