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Das Auto online anmelden

Itzehoe, 21.06.2019

Einfacher, bequemer und effizienter soll die Fahrzeugzulassung werden, wenn es nach dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht. Aber wie? Im Februar hat der Bundesrat dazu eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verabschiedet, und diese sieht vor, dass Fahrzeuge über das Internet zugelassen werden können. 2017 mussten Autofahrer im Durchschnitt 67 Minuten warten, bis sie ihr Fahrzeug anmelden, umschreiben oder wiederzulassen konnten, wie der ADAC ermittelte. Hinzu kommt, dass Besucherzeiten meist für Berufstätige ungünstig liegen und eine schnelle Erledigung somit unmöglich scheint. Mit dem letzten Schritt des Projekts „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) soll ab Herbst damit Schluss sein. Quasi Tag und Nacht ohne Wartezeit soll der digitale Zulassungsservice den Bürgern das Leben erleichtern. Nicht nur die Abmeldung und Wiederzulassung von Fahrzeugen soll dann online möglich sein, sondern auch die Neuzulassung.

Die Online-Zulassung wird über die Webseite des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Zulassungsstellung erreichbar sein.

So soll das Anmeldungsverfahren dann in etwa funktionieren: Zunächst muss sich der Kfz-Halter mit einem Personalausweis mit PIN und dem dazugehörigen Kartelesegerät oder mit dem Smartphone und der „AusweisApp2“ identifizieren. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) muss genauso wie das Datum der Hauptuntersuchung, der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie der IBAN des Halters eingetragen werden. Außerdem muss der Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil II eingegeben werden. Schließlich wird ein freies Kennzeichen ausgesucht und dann werden die Daten zur Prüfung übermittelt. Ganz ohne Menschen funktioniert dieses System natürlich nicht und daher prüfen Sachbearbeiter die Anträge. Ist alles in Ordnung, werden die Plakette, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I + II per Post zugeschickt. Der Fahrzeughalter bringt die Plakette dann selbst auf das Kennzeichen an.

Bereits jetzt ist die Abmeldung und Wiederzulassung online möglich, solange Halter, Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben. Allerdings ist dies nur bei Fahrzeugen möglich, die zuletzt nach 1. Januar 2015 auf den Halter zugelassen wurden. Der Grund hierfür ist der Sicherheitscode, der ab diesem Zeitpunkt auf dem 2. Teil der Zulassungsbescheinigung hinterlegt wurde und für eine Abmeldung oder Wiederzulassung nötig ist.

Weiterhin sind diese Vorgänge natürlich kostenpflichtig und können über ein ePayment-System bezahlt werden. Laut Bundesverkehrsministerium können die Zahlungsmöglichkeiten je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.

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Über den Autor

Geertje Meyer

Geschichten erzählen wollte ich schon immer gern. Deshalb bin ich Texterin geworden, denn nichts ist spannender als wahre Geschichten. Gelernt habe ich mein Handwerkszeug bei einer Lokalzeitung.