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Wie melde ich mein Auto an?

Itzehoe, 02.11.2018

Der Besuch auf der Zulassungsstelle ist für viele etwas ganz besonderes. Man freut sich auf die ersten Touren mit dem neuen Wagen – doch welche Papiere sollte man dabei haben, damit auch wirklich alles reibungslos läuft? Wir haben alle wichtigen Unterlagen zusammengetragen:

Für den Wagen benötigen Sie:

Die Haftpflichtversicherung (samt elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB))

Diese Elektronische Versicherungsbestätigung ist eine siebenstellige Nummer, die Sie nach der Anmeldung von seiner Versicherung bekommen. Diese Zahl bezieht sich erst einmal nur auf die Haftpflichtversicherung – denn ohne die kann man seinen Wagen nicht zulassen.

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II

Auch hier kennen viele vielleicht noch die alten Bezeichnungen „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“. Inzwischen wurde aus dem Schein die Zulassungsbescheinigung I und aus dem Brief die Zulassungsbescheinigung II. Die Umschreibung auf die neuen Dokumente erfolgt automatisch.

Den aktuellen Nachweis zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Seit 2015 wird er nur noch mittels Originalbericht akzeptiert.

Das CoC (falls vorhanden)

Bei neueren Fahrzeugen gibt es seit einigen Jahren auch ein EC Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung). Da sind alle wichtigen Daten erfasst, zum Beispiel die Bereifung und die dafür vorgesehenen Feldern (unter Punkt 30).

Die neuen Kennzeichen

Man kann sie in der Nähe der Zulassungsstelle prägen lassen, oder aber (bei reservierten Wunschkennzeichen) auch vorher im Internet. Sie werden dann vorgelegt, damit dort die PKW-Plakette angebracht werden kann.

Die alten Kennzeichen

Falls der Wagen noch über den alten Besitzer angemeldet ist, (und Sie eine Überführungsfahrt vereinbart haben) müssen Sie sie mitbringen und entwerten. Aber Vorsicht: Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern erst nach Aufforderung entstempeln.

Zusätzlich sind folgende Papiere unbedingt notwendig:

Ein gültiger Personalausweis

Möglich ist auch die Vorlage eines Reisepasses – dann muss man aber auch eine eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorlegen

Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Für die Zulassung ist eine Einzugsermächtigung unbedingt notwendig. Halten Sie also auch die Daten Ihres Girokontos (also BIC und IBAN) bereit - oder laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es schon mal vorher aus.

Bargeld oder eine EC-Karte

Die Gebühren können sich schnell auf 60 Euro summieren. Mit einer Kreditkarte oder einer EC-Karte einer ausländischen Bank kommt man oft nicht weiter.

Eine Vollmacht

Wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können oder wollen, dann können Sie auch jemanden schicken. Der braucht dann aber eine Vollmacht. Egal, ob man einen Verwandten losschickt oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen will.

Viele Zulassungsstellen bieten den Kunden auch an, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren – das spart Zeit und Nerven.

Foto: Pixabay / TBIT

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Über den Autor

Jan Müller-Tischer

Seit 50 Jahren bin ich Itzehoer. 30 Jahre davon war ich als Reporter unterwegs. Erst bei der Zeitung, dann beim Radio und danach viele Jahre beim Fernsehen. Und jetzt bei den Itzehoer Versicherungen. Ganz was anderes? Nö - denn der Job ist immer der gleiche: Es geht darum, komplizierte Dinge schnell und einfach rüberzubringen.

Was macht eigentlich? Wie geht eigentlich? Wozu brauche ich eigentlich? Darüber blogge ich hier.