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Aus grün wird schwarz - jetzt Mofakennzeichen wechseln

Itzehoe, 20.02.2020

Auch wenn das Wetter in dieser Woche so gar nicht aufs Mofa lockt - jetzt heißt es den Kennzeichenwechsel vorbereiten. Wer Mofa, Roller oder Moped fährt, für den ist der 29. Februar das Ende des Versicherungszeitraums. Dann wird das grüne Kennzeichen aus dem vergangenen Jahr zu einem schwarzen.

Zum 1. März 2020 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen auf unseren Straßen fahren. Kennzeichen mit einer anderen Farbe sind dann nicht mehr gültig. Wer das ignoriert, hat keinen Schutz durch eine Haftpflicht - und macht sich strafbar.

Im Gegensatz zu Pkw und Lkw brauchen Mofas und Mopeds auf öffentlichen Straßen keine Zulassung. Hier reichen eine Betriebserlaubnis und eben das Versicherungskennzeichen. Es wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen schwarzen Mofakennzeichen gibt es ab sofort bei unseren Vertrauensleuten

Damit werden ausschließlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. „Daher ist es ratsam zusätzlich auch über eine Teilkasko nachzudenken“, empfiehlt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Diese greift auch bei Schäden durch Brand, Hagel, Sturm oder sogar Diebstahl.

Übrigens: Die Mofakennzeichen gelten nicht nur für Mofas, sondern für alle Leichtkraftfahrzeuge mit Betriebserlaubnis und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Das gilt auch für einige E-Bike-Typen. Der GDV hat dazu eine ausführliche Liste aufgestellt:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

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Über den Autor

Jan Müller-Tischer

Seit 50 Jahren bin ich Itzehoer. 30 Jahre davon war ich als Reporter unterwegs. Erst bei der Zeitung, dann beim Radio und danach viele Jahre beim Fernsehen. Und jetzt bei den Itzehoer Versicherungen. Ganz was anderes? Nö - denn der Job ist immer der gleiche: Es geht darum, komplizierte Dinge schnell und einfach rüberzubringen.

Was macht eigentlich? Wie geht eigentlich? Wozu brauche ich eigentlich? Darüber blogge ich hier.