Jetzt Mofakennzeichen wechseln
Neues Jahr, neue Farbe: Ab dem 1. März dürfen Besitzerinnen und Besitzer eines Mofas oder Mopeds nur noch mit grünen Kennzeichen auf den Straßen fahren. Kennzeichen mit einer anderen Farbe sind dann nicht mehr gültig. Wer das ignoriert, hat keinen Schutz durch eine Haftpflicht – und macht sich strafbar. Kundinnen und Kunden der Itzehoer können sich die neuen Schilder bei ihrer Vertrauensfrau bzw. ihrem Vertrauensmann abholen.
Im Gegensatz zu Pkw und Lkw brauchen Mofas und Mopeds auf öffentlichen Straßen keine Zulassung. Hier reichen eine Betriebserlaubnis und eben das Versicherungskennzeichen. Es wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die Mofakennzeichen gelten nicht nur für Mofas, sondern für alle Leichtkraftfahrzeuge mit Betriebserlaubnis und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Übrigens: Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.