Nach dem Kiffen hinters Lenkrad – das bleibt auch nach der Legalisierung des Cannabis-Konsums riskant. Der Bundesrat hat am 5. Juli einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt: Der bislang gültige Grenzwert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum wurde auf 3,5 ng/ml erhöht – das entspricht einem Alkoholwert von etwa 0,2 Promille.
Keine Toleranz gibt es bei Fahranfängerinnen und -anfängern in der Probezeit sowie bei unter 21-Jährigen: Für sie gilt am Steuer ein generelles Alkohol- und Cannabisverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro.
Doppelt so teuer wird es, wenn bei einer Kontrolle 3,5 ng/ml THC oder mehr festgestellt werden: mindestens 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind dann fällig. Je nach Eintragungen in Flensburg kann die Strafe bis auf 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot ausgeweitet werden. Noch teurer wird’s wenn der THC-Grenzwert überschritten und Alkohol nachgewiesen wird: Zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen die Bußgelder, bis zu drei Monate Fahrverbot können verhängt werden.
Wer berauscht einen Unfall baut, riskiert zudem seinen Versicherungsschutz, sagt Matthias Räfler, Abteilungsleiter Leistungsbearbeitung bei der Itzehoer. „In der Kaskoversicherung können Leistungen gekürzt oder in Fällen der absoluten Fahruntüchtigkeit auch vollständig versagt werden“, so der Versicherungsexperte weiter. Gleiches gelte für die Fahrerschutzversicherung, da es sich im Falle eines Unfalls bei einer Drogenfahrt um eine nicht versicherte Straftat handele. Sein eindeutiger Appell: „Nach dem Konsum von Cannabis oder Alkohol das Auto in jedem Fall stehenlassen, zumal die Auswirkung des Konsums auf die Fahrtüchtigkeit schwer abschätzbar ist.“
Dafür, wie lange es nach dem Konsum dauert, bis der Grenzwert wieder unterschritten wird, gibt es keine pauschale Angabe. Das hängt sowohl von der Häufigkeit des Konsums als auch vom Stoffwechsel ab. Bei etwa zehn bis 150 ng/ml THC liege der Wert direkt nach dem Konsum, zitiert tagesschau.de Stefanie Iwersen-Bergmann, Leiterin der Toxikologie am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE). Bei Gelegenheitskonsumenten falle der Wert innerhalb von acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer sehr häufig oder dauerhaft konsumiere, könne auch über einen längeren Zeitraum eine THC-Konzentration von mehreren Nanogramm aufweisen.