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Pferdehalterhaftpflicht bei Reitbeteiligung greift

Itzehoe, 16.04.2021

Wer ein Pferd hat, erfüllt sich damit meist einen Traum, den sich schon finanziell nicht jeder leisten kann. Entsprechend beliebt sind sogenannte „Reitbeteiligungen“.

„Meistens sind es Mädchen oder junge Frauen, die im Stall aushelfen, das Pferd versorgen und dafür mit ihm ausreiten dürfen“, erklärt Birgit Petersen, Pferdesportbeauftragte und Vertrauensfrau der Itzehoer Versicherungen aus Scharbeutz. Auch nicht unüblich ist die Zahlung eines kleinen Obolus oder die Beteiligung an Tierarztkosten oder Futter. Ob nun mit Geld oder Arbeitskraft, die ermöglicht den Zugang zum Pferd eines anderen. „Und hier kommt die Pferdehalterhaftpflicht ins Spiel“, erklärt Birgit Petersen. Denn: Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Itzehoer sichert nicht nur den Pferdehalter ab, sondern auch Schäden durch und an Reitbeteiligungen – und zwar ohne zusätzliche Kosten.

„Pferde sind zwar liebe Tiere, trotzdem kann es auch durch sie zu Unfällen kommen.“ Beispielsweise, wenn das Pferd der Reitbeteiligung beim Pflegen auf den Fuß tritt. „Hier kommt es immer auf den Einzelfall an“, erklärt die Vertrauensfrau.

Gerade bei dem Klassiker „Sturz vom Pferd“ wird sehr genau geschaut, um die Ursache des Unfalls herauszufinden. „Ist es die Schuld des Pferdes, oder hat die Reitbeteiligung einen Fehler gemacht? Das muss dann geklärt werden“, berichtet Birgit Petersen. Wenn es sich um die Folge „tiertypischen Verhaltens“ handelt, steht die Versicherung für die Reitbeteiligung bei berechtigtem Anspruch ein.

Reitbeteiligungen sind übrigens nicht gesetzlich geregelt, sondern werden immer zwischen Reiter und Reitinteressenten besprochen. Darum empfiehlt es sich, die Absprachen schriftlich festzuhalten. „Außerdem sollte jeder Pferdebesitzer bei seiner Versicherung nachfragen, ob Schäden an und durch die Reitbeteiligungen mitversichert sind“, sagt die Vertrauensfrau.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Itzehoer deckt all diese Szenarien ab. Bei berechtigten Schadensansprüchen zahlt die Versicherung – unberechtigte Schadenersatzansprüche werden durch die Itzehoer abgewehrt. Mit der Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Itzehoer stehen Ross und Reiter auf der sicheren Seite.

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Über den Autor

Tore Degenkolbe

Mag: Schreiben, Bergsteigen, schwarzen Kaffee
Mag nicht: Lebensmittelverschwendung, leere Worte, binomische Formeln