Suche öffnen Suche schließen

Unfallflucht? Was bei Bagatellschäden beachtet werden muss

Itzehoe, 15.03.2019

Es geht ganz schnell. Auf dem unübersichtlichen Parkplatz vor dem Supermarkt touchiert ein Autofahrer beim Ausparken ein anderes Auto. Der Kotflügel des parkenden Fahrzeugs verbeult und verschrammt. Doch anstatt auszusteigen und auf den Besitzer des Fahrzeuges zu warten, fährt der Autofahrer schnell davon. Keine Seltenheit. 20.800 Verkehrsunfallfluchten wurden 2018 bei der Polizei in Schleswig-Holstein angezeigt. Kleine Schäden – wie nach einem Unfall auf dem Parkplatz – machen 95 Prozent der Fälle aus.

Das macht es aber nicht minder ärgerlich, wenn man nach dem Einkauf zum Fahrzeug kommt und es beschädigt ist. Die Gründe für Unfallflucht sind vielfältig – vom Runterspielen „ach, der kleine Kratzer war doch schon“ bis zur Angst vor der Hochstufung bei der Autoversicherung ist alles dabei. Häufig handelt es sich jedoch nicht mehr um Bagatellschäden, da die Schadenhöhen durch komplexe Reparaturverfahren und viele Sensoren ansteigen.

Die Flucht vom Unfallort kann häufig eine Stressreaktion sein, bleibt jedoch nicht folgenlos. Fahrerflucht steht auch bei vermeintlich kleinen Park- und Bagatellschäden unter Strafe und führt meist zu einer empfindlichen Geldstrafe. Auch in der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer den Unfallflüchtigen bis zu einer Höhe von 2.500 € in Regress nehmen und die Schadenersatzzahlung zurückfordern, wenn der Unfallverursacher ermittelt wurde.

Und auch, wenn der Unfallfahrer denkt, durch die Flucht Forderungen zu entkommen, zeigt sich, dass dieser Plan so meist nicht aufgeht. Bisher lag die Aufklärungsquote der Polizei in Schleswig-Holstein in solchen Fällen bei rund 50%. Oft führen Zeugenaussagen zu den Verursachern und seit Herbst 2017 hat die Polizei Schleswig-Holstein außerdem eine Spezialfolie in ihrem Werkzeugkoffer. Damit lassen sich mikroskopisch kleine Lackspuren sichern und auswerten. Mit Hilfe der Folie wird schneller klar, wer verdächtig ist, ob die Tat vorgetäuscht war und wer den Schaden verursacht hat. Umgekehrt eine Unfallflucht eines anderen Fahrers vorzutäuschen ist bei einer Kaskoversicherung übrigens auch unnötig. Denn die Vollkasko-Versicherung zahlt auch, wenn man einen Schaden selbst verursacht hat.

Also: Bei Unsicherheiten lieber einmal öfter aussteigen und sich vergewissern, ob etwas beschädigt worden ist. Selbst kleine Spuren können ein relativ teurer Schaden sein. Wenn also eine Delle oder ein Kratzer erkennbar ist, unbedingt auf den Geschädigten warten. Dabei gilt, dass eine angemessene Zeit gewartet werden muss. Diese ist abhängig von der Tageszeit, sollte aber mindestens 30 Minuten betragen. Wenn niemand auftaucht, reicht es nicht, einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen. Stattdessen muss der Schaden unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Fotos von den Beschädigungen können später hilfreich sein und sind mit dem Smartphone schnell gemacht.

Übrigens: Ein Schaden muss nicht zum Anstieg der Versicherungsbeiträge führen: So bietet die Itzehoer bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 € die Rückzahlung der Schadensumme nach vorausgegangener Regulierung an, damit die schadenfreien Jahre in der Haftpflichtversicherung erhalten bleiben. Außerdem gibt es bei der Itzehoer die Möglichkeit, einen Rabattschutz in für den Vertrag einzuschließen. Dadurch bleibt der erste Schadenfall im Jahr rückstufungsfrei. Der Rabattschutz ist ebenfalls in der TOP-DRIVE-Deckung der Itzehoer enthalten.

Diesen Artikel teilen

Über den Autor

Geertje Meyer

Geschichten erzählen wollte ich schon immer gern. Deshalb bin ich Texterin geworden, denn nichts ist spannender als wahre Geschichten. Gelernt habe ich mein Handwerkszeug bei einer Lokalzeitung.