Der Sohn benutzt, seit er einen Führerschein hat, regelmäßig das Auto der Mutter. Damit ist er der Fahrer des Kleinwagens. Seine Mutter bleibt jedoch weiterhin Fahrzeughalterin, weil sie bei der Zulassungsbehörde eingetragen ist. Als Halterin ist sie dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Sie muss also nicht nur dafür sorgen, dass alle notwendigen Reparaturen erledigt werden, sondern kümmert sich auch um alles, was mit Behörden und Steuern zu tun hat.
Als Halterin ist sie aber nicht grundsätzlich auch gleichzeitig die Eigentümerin. Wenn das Fahrzeug beispielsweise geleast ist, ist der Eigentümer die Bank oder der Autohersteller. Dies wird wichtig, wenn der Wagen verkauft werden soll, denn logischerweise kann nur der Eigentümer das Auto veräußern.
Der Halter ist meistens auch der Versicherungsnehmer, denn er muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Auto abschließen. Kann aber in Ausnahmen, etwa wenn ein Fahranfänger sein Auto über die Eltern versichert hat, voneinander abweichen.
Im Überblick:
Fahrer: Sitzt am Steuer des Autos und muss einen gültigen Führerschein haben. Er muss die Verkehrsregeln einhalten. Übrigens: Ein Autodieb kann zwar der Fahrer eines Autos sein, aber nie von diesem Halter oder Eigentümer.
Halter: Muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist und kümmert sich um alles was mit Behörden und Steuern zu tun hat.
Eigentümer: Nur er hat das Recht das Fahrzeug zu verkaufen. Ansonsten hat er keine weiteren Pflichten, außer er ist zugleich Halter oder Fahrer des Wagens.
Ganz wichtig: Natürlich kann eine Person auch alle Rollen einnehmen.
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