Suche öffnen Suche schließen

Bis zum 30.11. Kfz-Versicherung wechseln – es lohnt sich!

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist gar nicht so aufwendig wie Sie vielleicht denken. Es sind nur wenige Schritte zu Ihrem neuen Versicherungsschutz, der optimal Ihren Ansprüchen angepasst ist.

In der Regel können Sie Ihre alte Kfz-Versicherung nur einmal im Jahr kündigen und bei der Itzehoer neu abschließen – meist zum Stichtag 30. November. Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, bevor Sie ein Jahr warten müssen.

Vertrauen Sie auf die Itzehoer – vertrauen Sie auf persönlichen Service, Top-Leistungen und faire Beiträge.

Echte Vorteile für Ihren Kfz-Versicherungswechsel

Persönliche Kfz-Beratung: Jetzt Berater vor Ort finden.

Mit unserem dichten Netz von über 350 Vertrauensleuten finden Sie uns in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg, außerdem in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen.

Unsere Vertrauensleute beraten Sie persönlich rund um den Kfz-Schutz der Itzehoer und beantworten Ihre Fragen zu den Themen Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutz, Rabattschutz und Werkstattbonus.

Gemeinsam stimmen Sie den Versicherungsschutz ab, der optimal zu Ihnen passt. So können Sie beruhigt zu Ihren Fahrten aufbrechen.

Berater finden

oder

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Wann können Sie Ihre alte Versicherung kündigen?

Sie möchten, wie über eine andere Million Versicherte auch, auf den persönlichen Service, die Top-Leistungen und auf die fairen Beiträge der Itzehoer setzen? Das ist möglich, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.

Bei Vertragsablauf

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Um Ihre alte Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel zu kündigen, muss die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht.

Das Kündigungsschreiben muss also spätestens zum 30. November vorliegen. Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht.

Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein).

Schauen Sie am besten in Ihrem derzeitigen Versicherungsschein nach, wann Ihre Versicherung abläuft.

Nach einer Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

Neben einer generellen Preiserhöhung kann der Grund sein, dass sich Ihre Regionalklasse ändert. Diese wird jedes Jahr auf Basis von Statistiken neu zugeteilt. Einfluss darauf haben unter anderem das Fahrverhalten in der Gegend, der Zustand der Straßen und die Zahl der Zulassungen. Wenn Sie durch eine neue Regionalklasse mehr zahlen müssen, können Sie außerordentlich kündigen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug anders eingestuft werden. Auch eine Änderung der Typklasse kann zu höheren Beiträgen führen. Bei Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine teurere Typklasse haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Besteht Ihre Versicherung aus mehreren Bausteinen (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), können Sie grundsätzlich nur den Teil kündigen, der teurer wird. Es ist aber auch möglich, dass der Versicherer Ihnen aus Kulanz eine Kündigung des gesamten Vertrags gestattet.

Nach einem Schadensereignis

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihrer Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihre Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.

Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Bei einem Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, in Zahlung geben oder verschrotten lassen, ist eine Kündigung des für dieses Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages nicht notwendig.

Sie müssen Ihren bisherigen Versicherer lediglich über den Verbleib des Fahrzeugs informieren, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Ihr neu angeschafftes Fahrzeug können Sie dann einfach bei der Itzehoer versichern.

Wie läuft der Wechsel ab?

1. Neue Versicherungsleistungen auswählen

Sie entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie für sich und Ihren Pkw brauchen. Unsere Berater helfen Ihnen dabei.

2. Neue Versicherung abschließen

Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Führerschein
  • Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Ihre Schadensfreiheitsklasse (Sie finden diese auf der letzten Beitragsrechnung Ihres alten Versicherers)
  • Ihren Kilometerstand
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Vertragsnummer der bisherigen Kfz-Versicherung

3. Alte Versicherung kündigen

Ihr Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Ihre Vertragsnummer
  • Ihr Kfz-Kennzeichen
  • Ihre Anschrift
  • Das aktuelle Datum
  • Ihre Unterschrift
  • den Termin, ab dem die Kündigung greifen soll

Damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist und Sie nicht durch einen Formfehler die wichtige Kündigungsfrist verpassen, verwenden Sie einfach unseren Kündigungsvordruck. Einfach an Ihre Daten anpassen, abschicken und in den exzellenten Versicherungsschutz der Itzehoer wechseln.

Wichtiger Hinweis: Um am Straßenverkehr teilzunehmen benötigen Sie eine gültige Kfz-Versicherung. Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag erst, wenn Sie das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag z.B. bei der Itzehoer abgesichert haben.

Kündigen Sie sicherheitshalber auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein. Da die Nachweispflicht bei Ihnen liegt lassen Sie sich die Kündigung immer schriftlich bestätigen. Vor allem, wenn sie die Kündigung per Fax oder E-Mail übermitteln.

Am Besten gleich TOP DRIVE wählen - Der Kfz-Tarif für den Norden

Ob Neuwagen oder junger Gebrauchter: Mit dem Itzehoer TOP DRIVE sind Sie bestens abgesichert.

* Unsere Garantie für die Tarife COMFORT DRIVE und TOP DRIVE! Neue Leistungsvorteile dauerhaft sichern! Sie brauchen nichts zu tun. Ihr Versicherungsschutz aktualisiert sich automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung).

Sie deckt Schadenersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer des versicherten Kfz die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Wird durch den Gebrauch des Fahrzeugs ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht, dann werden im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche des Geschädigten befriedigt und unberechtigte sowie überhöhte Forderungen zurückgewiesen.

Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt bei Sachschäden 1.220.000 Euro, bei Personenschäden 7.500.000 Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.

Bei den Itzehoer Versicherungen können Sie eine Haftpflichtdeckung von bis zu 100.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je nach Wahl bis maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person) sowie Deckung bis 5.000.000 Euro für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz vereinbaren.

Die Fahrzeugversicherung hingegen – besser bekannt unter der Bezeichnung Kaskoversicherung - deckt das Interesse des Versicherungsnehmers am Werterhalt seines versicherten Kfz. Den Schaden am eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, ("KOMPLETT" und "TOP DRIVE" auch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren, Vulkanausbruch), Brand, Explosion, Diebstahl, Zusammenstoß mit Haarwild ("KOMPLETT" und "TOP DRIVE" Tiere JEDER Art), Marderbiss (KOMPLETT und TOP DRIVE auch Tierbiss), Kurzschluss an der Verkabelung oder durch Glasbruch ersetzt die Teilkasko-Grunddeckung.

Die Vollkasko-Deckung bietet den umfassendsten Versicherungsschutz. Denn über die Teilkasko-Leistungen hinaus sorgt sie bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen und Schäden, die durch mutwillige Beschädigungen entstehen, ebenfalls für Schadenersatz.

Brauche ich eine Kfz-Kasko oder reicht die Kfz-Haftpflicht aus?

Bei der Wahl des Kasko-Schutzes sollten Sie sich immer die Frage stellen, wie hoch im Falle eines Unfalls der Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert des Fahrzeuges wäre.

Als Faustformel gilt: Je neu- und hochwertiger das Fahrzeug, desto lohnender der Schutz der Vollkasko.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Selbstbeteiligung vereinbare?

Hier gilt es abzuwägen. Generell gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kfz-Kasko, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Was bedeutet "Itzehoer Fahrerschutz"?

Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall ist der Fahrer eines Pkw selbst in der Regel nicht ausreichend abgesichert.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Unfallversicherung leistet der "Itzehoer Fahrerschutz" nach tatsächlich entstandenem Schadenumfang – egal ob mit oder ohne Fremdbeteiligung.

Sogar wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist, werden Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, behindertengerechte Umbaumaßnahmen und Unterhaltszahlungen an Verbliebene übernommen.

Zahlreiche Informations- und Beratungsdienste sowie Unterstützungs- und Vermittlungsdienste stehen mit dem Itzehoer Fahrerschutz dabei ergänzend zur Verfügung.

Was wird mit dem "Itzehoer Rabattschutz" vereinbart?

Mit dem Rabattschutz haben Sie sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko einen Schaden pro Jahr frei.

Der bestehende und über Jahre "erfahrene" Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei den Itzehoer Versicherungen mit dem "Itzehoer Rabattschutz" erhalten.

Mit dem Rabattschutz können Sie im Schadenfall erhebliche Einsparungseffekte erzielen:

  • Die sonst übliche Heraufstufung des Schadenfreiheitsrabattes (in der Folge also eine Beitragserhöhung) entfällt nicht nur, sondern der Schadenfreiheitsrabatt wird sogar weiter herabgestuft.
  • Der Rabattschutz wird wirksam, wenn der Fahrer im Schadenfall mindestens 23 Jahre alt war.

Was tun im Schadenfall?

Im Schadenfall ist schnelle Hilfe notwendig.

Jetzt online Schaden melden.

Wenn Sie Ihre Kfz-Kasko in Anspruch nehmen möchten, melden Sie den Schaden bitte unverzüglich und machen Sie alle zur Aufklärung und schnellen Bearbeitung des Schadenfalles notwendigen Angaben.

Bieten Sie uns deshalb auch die Gelegenheit, das beschädigte Fahrzeug besichtigen und begutachten zu lassen. Entwendungs-, Brand-, Tier- oder Vandalismusschäden müssen Sie der Polizei unverzüglich melden, es sei denn der Schaden ist nur geringfügig (bis 500 Euro).

Ihre Schadenmeldung nehmen die Itzehoer Versicherungen telefonisch und rund um die Uhr unter folgender Rufnummer entgegen:

Itzehoer Schaden-Service-Center:

* 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute

Ihr Kontakt zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung nach dem Schadenfall:

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Unfall unter folgender kostenfreien Rufnummer in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz die zuständige Versicherung des Unfallverursachers:

Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter

Tipp: Neu eingerichtet ist die Möglichkeit einer mobilen Anfrage per Smartphone: Unter mobile.zentralruf.de steht ein für mobile Endgeräte optimiertes Internet-Formular bereit.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Schadenverlauf, der wiederum durch die einzelnen Risikomerkmale beeinflusst wird. Diese spielen für die Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle. Gebräuchliche Risikomerkmale sind:

Art und Verwendung des Fahrzeugs

Die Beiträge sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen Pkw oder um eine andere Fahrzeugart (beispielsweise Kraftrad oder Lkw) handelt. Innerhalb der einzelnen Fahrzeugarten kommt es außerdem darauf an, zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet wird. So ist zum Beispiel bei Pkw wichtig, ob das Fahrzeug privat genutzt oder ob es als Taxi eingesetzt wird.

Fahrzeugstärke/Typklassen

Für die Höhe des Beitrags bei Pkw war früher allein die Motorleistung von Bedeutung. Nun gibt es für Pkw ein beitragsgerechteres Einstufungssystem: Den so genannten Typklassentarif. Die Fahrzeuge werden unter anderem nach ihrem individuellen Schadenverlauf in Typklassen eingeordnet.

Zulassungsbezirk/Regionalklassen

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Postleitzahl und dem Wohnsitz, an welchem der Halter Ihr Fahrzeug zugelassen hat.

Die Schadenaufwendungen einer bestimmten Region werden sowohl vom Fahrverhalten der einzelnen Autofahrer als auch von den vorhandenen Straßenverhältnissen, von der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge sowie der Bestandszusammensetzung (zum Beispiel verstärktes Auftreten besonders leistungsstarker Fahrzeuge) in dieser Region beeinflusst.

In den Regionalklassen werden Zulassungsbezirke zusammengefasst, bei denen ein ähnlicher Schadenverlauf zu erkennen ist.

Die Zuordnung der einzelnen Zulassungsbezirke zu den einzelnen Regionalklassen wird jährlich anhand aktueller Statistiken überprüft und entsprechend aktualisiert.

Schadenfreiheit

Durch Ihre Fahrweise wird die Höhe des Beitrags ebenfalls beeinflusst. Je nachdem, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind, wird Ihr Vertrag in eine günstige oder in eine weniger günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Beispielsweise zahlt ein Versicherungsnehmer, der einen Pkw 35 Jahre schadenfrei gefahren hat, bei den Itzehoer Versicherungen in der Pkw-Haftpflicht nur noch 25 % des Tarifbeitrags.

Weitere Merkmale

Seit dem Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht (29. Juli 1994) werden zusätzliche Merkmale bei der Beitragsfindung berücksichtigt, zum Beispiel die jährliche Fahrleistung und das Alter der Fahrer.

Wodurch kann mein Versicherungsschutz gefährdet werden?

Zahlen Sie bitte sowohl Ihren Erstbeitrag als auch die weiteren Folgebeiträge fristgerecht. Sie laufen sonst Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren und müssten dann Schäden selbst bezahlen. Besteht kein Versicherungsschutz, wird Ihr Fahrzeug außerdem stillgelegt. Vermeiden Sie daher unnötige Kosten, die bei der Zulassungsbehörde durch Stilllegung und etwaige Wiederanmeldung Ihres Fahrzeugs entstehen würden.

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz bei den Itzehoer Versicherungen nicht gefährden wollen, beachten Sie bitte auch dies:

  • Fahren Sie nur, wenn Sie einen Führerschein haben
  • Überlassen Sie das Fahrzeug auch niemandem, der keinen Führerschein besitzt
  • Fahren Sie nicht nach dem Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
  • Überlassen Sie das Fahrzeug niemandem, der Alkohol getrunken oder andere berauschende Mittel zu sich genommen hat
  • Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle
  • Zeigen Sie uns einen Unfall baldmöglichst, spätestens innerhalb einer Woche an, auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen
  • Machen Sie in der Schadenmeldung nur wahrheitsgemäße Angaben, auch über einen etwaigen Alkoholgenuss
  • Erkennen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keinen Anspruch des Geschädigten an; Sie können dagegen den tatsächlichen Unfallhergang schriftlich festhalten und eine mit Ihrer Unterschrift versehene Darstellung des Geschehens Ihrem Unfallgegner aushändigen
  • Melden Sie uns unverzüglich, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
  • Sollte ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen werden, legen Sie bitte zur Fristwahrung Widerspruch ein; wir werden die Entscheidung darüber treffen, ob ein Rechtsstreit durchgeführt werden muss und tragen die anfallenden Kosten, auch die Kosten eines Zivilprozesses