Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Schadenverlauf, der wiederum durch die einzelnen Risikomerkmale beeinflusst wird. Diese spielen für die Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle. Gebräuchliche Risikomerkmale sind:
Art und Verwendung des Fahrzeugs
Die Beiträge sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen Pkw oder um eine andere Fahrzeugart (beispielsweise Kraftrad oder Lkw) handelt. Innerhalb der einzelnen Fahrzeugarten kommt es außerdem darauf an, zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet wird. So ist zum Beispiel bei Pkw wichtig, ob das Fahrzeug privat genutzt oder ob es als Taxi eingesetzt wird.
Fahrzeugstärke/Typklassen
Für die Höhe des Beitrags bei Pkw war früher allein die Motorleistung von Bedeutung. Nun gibt es für Pkw ein beitragsgerechteres Einstufungssystem: Den so genannten Typklassentarif. Die Fahrzeuge werden unter anderem nach ihrem individuellen Schadenverlauf in Typklassen eingeordnet.
Zulassungsbezirk/Regionalklassen
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Postleitzahl und dem Wohnsitz, an welchem der Halter Ihr Fahrzeug zugelassen hat.
Die Schadenaufwendungen einer bestimmten Region werden sowohl vom Fahrverhalten der einzelnen Autofahrer als auch von den vorhandenen Straßenverhältnissen, von der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge sowie der Bestandszusammensetzung (zum Beispiel verstärktes Auftreten besonders leistungsstarker Fahrzeuge) in dieser Region beeinflusst.
In den Regionalklassen werden Zulassungsbezirke zusammengefasst, bei denen ein ähnlicher Schadenverlauf zu erkennen ist.
Die Zuordnung der einzelnen Zulassungsbezirke zu den einzelnen Regionalklassen wird jährlich anhand aktueller Statistiken überprüft und entsprechend aktualisiert.
Schadenfreiheit
Durch Ihre Fahrweise wird die Höhe des Beitrags ebenfalls beeinflusst. Je nachdem, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind, wird Ihr Vertrag in eine günstige oder in eine weniger günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Beispielsweise zahlt ein Versicherungsnehmer, der einen Pkw 35 Jahre schadenfrei gefahren hat, bei den Itzehoer Versicherungen in der Pkw-Haftpflicht nur noch 25 % des Tarifbeitrags.
Weitere Merkmale
Seit dem Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht (29. Juli 1994) werden zusätzliche Merkmale bei der Beitragsfindung berücksichtigt, zum Beispiel die jährliche Fahrleistung und das Alter der Fahrer.