Sie möchten mit Ihrem Fahrzeug in unseren exzellenten und nachhaltigen Versicherungsschutz wechseln? Das geht ganz einfach, wenn Sie ein paar Dinge beachten. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und wechseln Sie zum Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Versicherung! Meist ist der 30. November der Stichtag – informieren Sie sich noch heute bei unseren Vertrauensleuten vor Ort über unsere attraktiven Konditionen.
Sie können Ihren Versicherungsschutz aber nicht nur zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen oder wechseln, sondern auch aus anderen Anlässen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unterschiedlichen Kündigungsgründen und wichtige Hinweise zu einem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung.
Bei einem Fahrzeugwechsel bzw. bei einer Neuzulassung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, in Zahlung geben oder verschrotten lassen ist eine Kündigung des für dieses Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages nicht notwendig.
In diesen Fällen ist lediglich eine Information des bisherigen Versicherers über den Verbleib des Fahrzeugs erforderlich, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Ihr neu angeschafftes Fahrzeug können Sie bei der Itzehoer oder jedem anderen Versicherer Ihrer Wahl versichern.
Schadenereignis
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihrer Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihre Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.
Ablauf des Versicherungsvertrages
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht. Viele Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Das Kündigungsschreiben muss in diesem Fall der Versicherung spätestens zum 30. November vorliegen. Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein). Schauen Sie am besten in Ihrem derzeitigen Versicherungsschein nach, wann Ihre Versicherung abläuft.
Beitragserhöhung
Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.