Der wertvollste Besitz ist Ihre Arbeitskraft.

Ob Auto, Hausrat oder Immobilien – was uns lieb und teuer ist, versichern wir. Dabei vergessen wir leider meist den größten Wert, den wir besitzen: unsere Arbeitskraft. Sie bildet Ihre finanzielle Existenzgrundlage. Bis zur Rente ist diese mit durchschnittlich über 2 Millionen Euro Ihr größtes Kapital. Genau das können Sie mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Was ist Ihre Arbeitskraft wert?

Drei Beispiele zeigen: Oft mehr als Sie denken. Denn auch durchschnittliche Gehälter summieren sich bis zur Rente zu beeindruckenden Summen:

(1) Bürofachkraft (Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellter): ca. 1.520.000 Euro Brutto-Gesamteinkommen

Berechnung: Mittleres Jahresbruttoeinkommen einer Bürofachkraft i. H. v. 38.000 Euro (branchen- und geschlechterunabhängig) multipliziert mit durchschnittlich 40 Berufsjahren. Quelle: Statistisches Bundesamt (2024), Stepstone (2025)

(2) Medizinerin/Mediziner (Arzt/Ärztin): ca. 3.950.000 Euro Brutto-Gesamteinkommen

Berechnung: Mittleres Jahresbruttoeinkommen einer Medizinerin / eines Mediziners (Arzt/Ärztin) i. H. v. 98.750 Euro (branchen- und geschlechterunabhängig) multipliziert mit durchschnittlich 40 Berufsjahren. Quelle: Statistisches Bundesamt (2024), Stepstone (2025)

(3) Handwerkerin/Handwerker mit Meistertitel: ca. 1.960.000 Euro Brutto-Gesamteinkommen

Berechnung: Mittleres Jahresbruttoeinkommen von einer Handwerkerin / einem Handwerker mit Meistertitel i. H. v. 49.000 Euro (branchen- und geschlechterunabhängig) multipliziert mit durchschnittlich 40 Berufsjahren. Quelle: Statistisches Bundesamt (2024), Stepstone (2025)

So einfach berechnen Sie den Gesamtwert Ihrer Arbeit:

Wo stehen Sie? Das Ergebnis wird Sie vermutlich überraschen. Und vor allem wird es die Sachwerte, die Sie besitzen und selbstverständlich versichern, ziemlich sicher um ein Vielfaches übersteigen.

Höchste Zeit also, den möglichen finanziellen Verlust Ihrer Arbeitskraft bei uns abzusichern. Denn mit jedem Tag, den Sie warten, werden die Konditionen unvorteilhafter für Sie.

Jeder Vierte wird berufsunfähig.

Statistisch wird jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig – und das oft völlig unerwartet. Dabei spielen psychische Erkrankungen eine immer stärkere Rolle. Neben den gesundheitlichen und emotionalen Herausforderungen entstehen finanzielle Engpässe, die das bisherige Leben dramatisch verschlechtern können. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird aus einem solchen Schicksalsschlag schnell eine existenzielle Notlage.

Gemeinsam mit unseren Vertrauensleuten finden wir Ihren bestmöglichen Schutz

oder

Starke Vorteile der Itzehoer Berufsunfähigkeitsversicherung

Staatliche Hilfe? Fehlanzeige.

Viele Menschen vertrauen darauf, dass der Staat im Ernstfall hilft. Ein gefährlicher Irrtum. Die Realität: Nach maximal 72 Wochen Krankengeld droht oft eine komplette Versorgungslücke. Wer seine Familie ernähren oder laufende Kredite bedienen muss, steht schnell vor dem finanziellen Ruin.

Arbeitnehmer in den ersten fünf Berufsjahren

Arbeitnehmer ab dem 6. Berufsjahr

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?

Was tun, wenn Sie nach einer körperlichen oder psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können? Wenn Ihnen und Ihrer Familie so die Existenzgrundlage entzogen wird?

Für viele Arbeitnehmende ist diese Vorstellung ein Albtraum – doch die Realität zeigt: Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist inzwischen eine psychische Erkrankung, oft bedingt durch ständige Erreichbarkeit, Stress, Mobbing und steigenden Leistungsdruck im Job. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Itzehoer schlafen Sie ruhig. Wir sichern Sie im Ernstfall ab.

Leistungsstarke Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur so gut wie ihre Leistungen im Ernstfall. Die Itzehoer verzichtet auf komplizierte Klauseln und Verweisungen – stattdessen erhalten Sie transparente Bedingungen und verlässliche Unterstützung, wenn Sie sie wirklich brauchen.

Wir bieten Ihnen ausgezeichneten Schutz für den Fall der Fälle:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung für alle Berufsgruppen: Ein berufsunfähig gewordener Zimmermann sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl. Er erhält von der Itzehoer die volle Leistung. Eine Verweisung in einen beliebigen anderen Beruf wird nicht vorgenommen – für die Itzehoer genügt es, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
  • Verzicht auf die konkrete Verweisung bei mehr als 20 % Einkommensreduzierung: Ein berufsunfähig gewordener Zimmermann hat für sich selbst entschieden, eine Umschulung zum Bürokaufmann zu absolvieren. Sofern er dadurch eine Einkommensreduzierung um mehr als 20 Prozent zu seinem bisherigen Einkommen erleidet, zahlen wir weiterhin die vereinbarte Rente.
  • Keine Umschulungsverpflichtung
  • Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten bei Wegfall der Berufsunfähigkeit und erfolgreicher Umschulung
  • Ausscheiden aus dem Berufsleben – hier berücksichtigen wir im Leistungsfall den zuletzt ausgeübten Beruf (z. B. Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit)
  • Volle Absicherung des Zielberufes für Auszubildende nach der Hälfte der vorgesehenen Ausbildungszeit, für Vollzeit-Studierende
  • Infektionsklausel für alle Berufe – volle Leistung, wenn im Fall einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten verhängt wird
  • Absicherung auch für Schülerinnen und Schüler sowie Hausfrauen/Hausmänner
  • Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit ohne zeitliche Einschränkung (keine Anmeldefrist)
  • Leistung bei Vergehen im Straßenverkehr (kein Vorsatz)
  • Freie Arztwahl im Leistungsfall
  • Keine Anzeigepflicht und Beitragserhöhung bei einem Berufswechsel oder bei Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
  • Ereignisabhängige Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum 45. Lebensjahr – z.B. bei Heirat, Geburt, Hausfinanzierung (verbleibende Versicherungsdauer noch mind. 5 Jahre)
  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne besonderes Ereignis in den ersten fünf Jahren bis zum 35. Lebensjahr (verbleibende Versicherungsdauer noch mind.10 Jahre)
  • Monatliche Rentenzahlung
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
  • Beitrags- und Leistungsdynamikeinschluss möglich – um den Versicherungsschutz den ständig steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen

Psychische Beschwerden & OTHEB

Berufsunfähigkeitsschutz auch bei psychischen Beschwerden

Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit ist ein reales Risiko für jeden: Die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital überhaupt.

Bei Antragstellung prüfen wir immer Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Typisch norddeutsch: Uns ist bewusst, dass es nicht nur Tage mit klarer Sicht gibt, sondern es auch mal ziemlich trübe im Leben zugehen kann.

Mit unserer innovativen Psyche-Regelung können Sie nach 12–36 Monaten prüfen lassen, ob eine Ausschlussklausel entfallen kann. Ab dann sind psychische Erkrankungen ebenfalls mitversichert.

Mentale Krise? Exklusive Hilfe durch OTHEB.

Sie sind mit Ihren Nerven am Ende? Der Burn-out ist zum Greifen nah? Sie suchen therapeutische Hilfe, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Damit sind Sie nicht alleine. Wir helfen Ihnen!

Als Kundin und Kunde unserer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie telefonische Unterstützung durch speziell ausgebildete Mitarbeitende von OTHEB – selbstverständlich absolut vertraulich!

Unsere besonderen OTHEB-Leistungen:

  • Psychotherapeutische Suche und Überbrückung bis Therapiebeginn
  • Burn-out-Prophylaxe
  • Berufliche Um- oder Neuorientierung

Häufig gestellte Fragen

Warum ist Berufsunfähigkeits-Schutz wichtig?

Die Gefahr berufsunfähig zu werden wird oft unterschätzt. Rund jeder dritte Arbeitnehmende und jeder fünfte Angestellte muss vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist heutzutage eine psychische Erkrankung. Die ständige Erreichbarkeit, Stress, Mobbing und der steigende Leistungsdruck im Job machen viele Menschen krank.

Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verliert die Grundlage seiner Existenz.

Welche Leistungen werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit gezahlt?

Zum 01.01.2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die volle Rente erhält danach nur noch, wer weniger als 3 Stunden täglich einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann. Wer noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Dabei gilt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als zumutbar.

Berufsunfähigkeits-Schutz haben lediglich Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden – im Gegensatz zu früher – dann nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Und das liegt deutlich niedriger als die frühere Berufsunfähigkeitsrente.

Das heißt für Sie:

  • Gesetzliche Renten wegen Berufsunfähigkeit fallen weg
  • Wer noch 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann, erhält noch nicht mal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  • Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung täglich nur noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente
  • Das sind bloß ca. 18 % des letzten Bruttoeinkommens*. Steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Das waren ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens*
  • Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält zwar die volle Erwerbsminderungsrente, aber die beträgt auch nur ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens*
  • Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung ist für alle unter 40-Jährigen allein das Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

*Maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Absicherung ist sinnvoll?

Berufstätige sollten ca. 70 % des Netto-Einkommens als Berufsunfähigkeitsrente absichern.

Wie flexibel bin ich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Itzehoer?

Eine gute Handvoll Ereignisse ermöglicht es Ihnen, ohne erneute Gesundheitsprüfung und innerhalb von 6 Monaten nach deren Eintritt den Berufsunfähigkeits-Schutz zu erhöhen.

Das sind zum Beispiel:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme eines Darlehens von mindestens 100.000 Euro für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung

Ab welchem Alter kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das Eintrittsalter in die Versicherung reicht von 15 bis 50 Jahre. Je früher, desto besser. Die gesetzliche Vorsorge reicht nicht! Finanzielle Verpflichtungen nehmen auf Berufsunfähigkeit keine Rücksicht. Ohne private Vorsorge droht deshalb schnell der soziale Absturz.

Reicht die gesetzliche Vorsorge nicht?

Nein, denn die staatliche Vorsorge deckt nicht einmal die Hälfte der Lebenshaltungskosten. Ohne private Vorsorge heißt es im Ernstfall dann schnell "Land unter".

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gern im persönlichen Gespräch.

Schützen Sie jetzt Ihren wertvollsten Besitz. Denn eine Berufsunfähigkeit kann Sie jeden Tag treffen.

Über 340 Vertrauensleute deutschlandweit stehen Ihnen als persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere bisherigen Kundinnen und Kunden sind hochzufrieden mit der Betreuung durch unsere Vertrauensleute. Bei der Itzehoer sind auch Sie in den besten Händen.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und finden Sie Ihren optimalen Schutz.

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