Die Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG führt den Rennsimulator-Wettbewerb ITZEraceCup in Kooperation mit ausgewählten Vertrauensleuten der Itzehoer durch. Verlost werden die im Gewinnspiel genannten Preise. Die Vergabe erfolgt anhand der Bestzeiten, die über den Rennsimulator objektiv dokumentiert werden. Bei identischen Zeiten entscheidet das Los. Die weiteren Platzierungen verschieben sich dann entsprechend nach hinten.
Für die Teilnahme am ITZEraceCup gilt:
- 1. Der Wettbewerb beginnt am 1. Mai 2019 und endet am 31. Oktober 2019.
- 2. Die Teilnahme ist kostenlos. Sie ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
- 3. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 12. Lebensjahr vollendet haben. Sollte der Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters bei Erklärungen, die nicht nur einen Vorteil für den Teilnehmer bedeuten.
- 4. Jeder Teilnehmer darf nur einmal zum Wettbewerb antreten.
- 5. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund auszuschließen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, unwahren Angaben, bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder sonstiger Manipulationen.
- 6. Die Übergabe des Gewinns an den Gewinner kann im Rahmen einer Bewegtbild-Produktion/eines Videos für Marketingzwecke festgehalten und veröffentlicht werden. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.
- 7. Mitarbeiter der Itzehoer, ihrer verbundenen Unternehmen und der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- 8. Der Gewinner wird von der Itzehoer bzw. dem Kooperationspartner schriftlich oder in Textform über den Gewinn benachrichtigt. Die Itzehoer ist berechtigt, die erforderlichen Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um die Benachrichtigung und Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
- 9. Die Gewinne sind nicht übertragbar.
- 10. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei der Itzehoer oder dem jeweiligen Kooperationspartner, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.
- a. Sachgewinne
Kann bei Sachgewinnen eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von zwei Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ebenfalls ersatzlos. Die Auslieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Veranstalter kann statt des als Preis präsentierten Gegenstandes einen gleichwertigen Gegenstand auswählen. Ist die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung eines Sachgewinnes oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen. - b. Reisegewinne
Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Kooperationspartner bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, erfolgt die Abstimmung mit dem Kooperationspartner/Veranstalter auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Kann die Reise nicht zu den verfügbaren Terminen angetreten werden, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn oder Ausgleich. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Zum Zweck der Abwicklung werden die Daten des Gewinners (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) an den Kooperationspartner weitergegeben. Der Gewinner ist für alle erforderlichen Reiseformalitäten (z.B. gültiger Reisepass, Visa etc.) aller Reisenden selbst verantwortlich. Der Gewinner hat sämtliche mit dem Reisegewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, selbst zu tragen, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Der Wert der Reise unterliegt saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz in Geld ist ausgeschlossen. Bei Reisegewinnen haftet die Itzehoer nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen. Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz des jeweiligen Kooperationspartners.
- 11. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
- 12. Mit der Aushändigung des Gewinns erfüllen die Itzehoer und ihre Kooperationspartner ihre Verpflichtungen aus dem Gewinn.
- 13. Die Itzehoer haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der gestifteten Preise.
- 14. Darüber hinaus haftet die Itzehoer nur für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder durch die auch leichtfertige Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden sowie bei schuldhaften Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit.
- 15. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- 16. Informationen darüber, wie die Itzehoer personenbezogene Daten der Teilnehmer für das Gewinnspiel und andere Zwecke sammelt, verarbeitet und speichert, sind in unseren
Datenschutzbestimmungen
zu finden