Kfz-Versicherung kündigen: Was Sie beachten müssen.
Sie möchten mit Ihrem Fahrzeug in unseren exzellenten Versicherungsschutz wechseln? Das geht ganz einfach, wenn Sie ein paar Dinge beachten. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und wechseln Sie zum Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Versicherung! Der 30. November ist Stichtag – informieren Sie sich noch heute bei unseren Vertrauensleuten vor Ort über unsere attraktiven Konditionen.
Sie können Ihren Versicherungsschutz aber nicht nur zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, sondern auch aus anderen Anlässen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unterschiedlichen Kündigungsgründen und wichtige Hinweise zu einem Wechsel.
Ablauf des Versicherungsvertrages
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht. Viele Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Das Kündigungsschreiben muss in diesem Fall der Versicherung spätestens zum 30. November vorliegen. Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein). Schauen Sie am besten in Ihrem derzeitigen Versicherungsschein nach, wann Ihre Versicherung abläuft.
Beitragserhöhung
Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.