Vorsorgliche Verfügungen – Ihr Wille zählt

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament: Weil Situationen wie Krankheit, Pflege und Tod zum Leben dazugehören und von heute auf morgen eintreten können, ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesen Themen zu beschäftigen.

Für Sie selbst ist es beruhigend zu wissen, dass Ihr Wille im Ernstfall respektiert wird – Ihren Liebsten ersparen Sie in dieser sorgenvollen Zeit damit im Vorwege belastende Entscheidungen.

Damit Ihre Dokumente rechtsgültig sind, bieten wir Ihnen umfangreiche Unterstützung. Zu der Vielzahl an kostenfreien Services unserer Privat-Rechtsschutzversicherung gehören u. a. die vorsorglichen Verfügungen.

Wir erklären Ihnen, was Sie über diese drei wesentlichen Bausteine und die Unterschiede der vorsorglichen Verfügungen wissen sollten.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer (medizinisch bedingten) Entscheidungsunfähigkeit erhalten möchten oder ablehnen. Soll im Fall einer schweren Erkrankung alles medizinisch Mögliche getan werden oder soll in einer aussichtslosen Situation auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden?

Regelungsinhalte einer Patientenverfügung sind z. B.

  • Wiederbelebende Maßnahmen
  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Organspende

Damit Ihre Patientenverfügung rechtssicher aufgesetzt ist, unterstützt Sie unser Partner, die MetaMed Assistance GmbH, kostenlos bei der Erstellung. Dieser Service ist in Ihrer Privat-Rechtsschutz-Versicherung ohne Wartezeit mitversichert.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht geht über die Patientenverfügung, die rein medizinische Entscheidungen betrifft, deutlich hinaus. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten, wenn Sie insbesondere aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst handeln können.

Die häufigsten Anwendungsbereiche einer Vorsorgevollmacht sind z. B.

  • Gesundheitssorge
    • Durchsetzung der Patientenverfügung
    • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Vermögenssorge/rechtliche Angelegenheiten
    • Versorgungsangelegenheiten, z. B. die Vollmacht für Ihr Bank- oder Sparkonto
    • Regelungen zum Aufenthalt (Kliniken/Pflegeheim)
    • Post- und Fernmeldegeheimnis, insbesondere E-Mail-Konten

Was ist, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben?

Existiert keine Vorsorgevollmacht, könnten Sie eine gesetzliche Betreuung erhalten, die über Sie und Ihre Vermögensangelegenheiten bestimmt.

Ehegatten haben ausschließlich in Gesundheitsangelegenheiten und lediglich für maximal sechs Monate ein Notvertretungsrecht. Auch Ihre Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher erstellt ist. Unser Partner, die MetaMed Assistance GmbH, unterstützt Sie kostenlos bei der Erstellung. Dieser Service ist in Ihrer Privat-Rechtsschutz-Versicherung ohne Wartezeit mitversichert.

Testament

In einem Testament halten Sie fest, wer Ihre Besitztümer jeglicher Art erben soll. Sie bestimmen über Ihren Nachlass nach eigenem Wunsch.

Haben Sie kein Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Somit erben in der Regel Ihre nächsten Verwandten.

Unser Partner, die MetaMed Assistance GmbH, unterstützt Sie kostenlos bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Testaments. Dieser Service ist in Ihrer Privat-Rechtsschutz-Versicherung ohne Wartezeit mitversichert.

Weitere Infos

Sie haben über die vorsorglichen Verfügungen hinaus Interesse an weiteren Vorteilen unseres Privat-Rechtsschutzes? Z. B. hinsichtlich Ihrer Fluggastrechte, unserer telefonischen Rechtsberatung oder unserer 4-Generationen-Rechtsschutzversicherung? Dann erhalten Sie hier weitere Infos.

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