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38 Millionen Euro Unwetterschäden in Schleswig-Holstein

Itzehoe, 03.06.2019

Durch Stürme, Starkregen und Hagel sind im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein Unwetterschäden in Höhe von 38 Millionen Euro entstanden. In Hamburg waren es im gleichen Zeitraum insgesamt Schadenssummen von 36, in Mecklenburg 12, in Niedersachsen sogar 206 Millionen Euro.

Das ist das Ergebnis der ersten regionalen Naturgefahrenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bundesweit lagen die Schäden bei 2,6 Milliarden Euro. In der Statistik sind versicherte Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben enthalten. In Schleswig-Holstein hatten ein Gewitter im Mai und das Tief „Ursula“ an Himmelfahrt für Schäden durch Überschwemmungen gesorgt.

Doch längst nicht alle Schäden dieser Art waren auch versichert. Während fast alle Wohngebäudeeigentümer gegen Sturm und Hagelschäden abgesichert sind, fehlt bundesweit rund zehn Millionen Hauseigentümer der Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser. Fast alle Bundesländer haben ihre Bürger bereits darüber informiert, dass sie sich unbedingt selbst gegen diese Risiken versichern müssen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf verständigt, keine Hilfsgelder mehr auszuzahlen.

Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung informiert mit ihrer Aktion „Naturgefahren – der echte Norden sorgt vor!“ Dort heißt es: "Weder Bund, noch Land, noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Sturmfluten, Hochwasser oder Starkregen hervorgerufen werden. Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden bestehen nicht. Treffen Sie Vorsorgemaßnahmen und sichern Sie sich mit einer Elementarschadenversicherung für unvorhersehbare Naturgefahren ab."

Wichtig dabei ist eine intensive Beratung durch einen Experten: Denn nicht alle Gebäude sind gegen Elementarschäden versicherbar, gleichzeitig müssen Hauseigentümer gewisse Vorsorgemaßnahmen getroffen haben, damit ihr vereinbarter Versicherungsschutz im Fall der Fälle auch tatsächlich greift. Wichtig sind dabei die genauen Bedingungen: So ist ein Wassereinbruch im Haus durch eine Elementarschadenversicherung nur dann abgedeckt, wenn auch der Grund und Boden eines Grundstückes überschwemmt wurde – Schäden durch Grundwasser, das direkt durch die Wände in einen Kellerraum eindringt, dagegen nicht.

Sturmflutrisiken wiederum waren bis vor wenigen Jahren über deutsche Versicherer überhaupt nicht versicherbar. Die Opfer mussten sich meist selbst helfen und auf Spenden und Unterstützung durch die öffentliche Hand hoffen. Seit 2014 können Itzehoer Kunden ihre Wohngebäude und ihren Hausrat auch gegen Sturmflutschäden absichern.

Ihr Ansprechpartner

Thiess Johannssen

Marketing/Kommunikation TJ