Gesetzesänderungen im Schadenersatzrecht haben den Schutz von Fahrzeuginsassen zwar etwas verbessert, allerdings nicht für den Fahrer. Er ist nach wie vor bei selbstverschuldeten Unfällen ungeschützt, denn er hat keinen Schadenersatzanspruch gegen seine eigene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Die Kraftfahrt-Unfallversicherung der Itzehoer sichert den Fahrer und alle berechtigten Insassen im Invaliditäts- oder Todesfall finanziell ab. Nach einem Unfall wird die Leistung an die betroffenen Insassen unabhängig von der Schuldfrage ausgezahlt.