Zum 1. März 2021 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit blauem Kennzeichen auf den Straßen fahren. Kennzeichen mit einer anderen Farbe sind dann nicht mehr gültig. Wer das ignoriert, hat keinen Schutz durch eine Haftpflicht - und macht sich strafbar.
Im Gegensatz zu Pkw und Lkw brauchen Mofas und Mopeds auf öffentlichen Straßen keine Zulassung. Hier reichen eine Betriebserlaubnis und eben das Versicherungskennzeichen. Es wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen blauen Mofakennzeichen gibt es ab sofort bei unseren Vertrauensleuten.
Die Mofakennzeichen gelten nicht nur für Mofas, sondern für alle Leichtkraftfahrzeuge mit Betriebserlaubnis und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Das gilt auch für einige E-Bike-Typen. Der GDV hat dazu eine ausführliche Liste aufgestellt:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.