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Krankenvollversicherung

Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sind Sie anspruchsvoll, aber auch kostenbewusst? Unsere privaten Krankenvollversicherungen bieten Ihnen von Anfang an attraktive Beitragsvorteile. So sind Sie rundum gut versorgt und profitieren gleichzeitig von attraktiven Vorteilen wie freier Wahl des Arztes oder Krankenhauses!

Unser Versicherungsschutz gilt weltweit: Damit Sie auch fern von zu Hause gut versorgt sind, wenn es Ihnen schlecht geht.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist an Ihren Berufsstatus und Ihr Einkommen gebunden. Sie können dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn das Bruttojahreseinkommen über der aktuell gültigen Versicherungspflichtgrenze von 60.750 Euro im Jahr liegt (Stand 2019). Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Einkommensgrenzen. Sie können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln. Beamten bieten wir Sondertarife.

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Das ist für Sie drin: Krankenvollversicherung

Leistungen Krankenvollversicherung

Leistungen
Krankenhausunterbringung
Leistungen
100 %
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Leistungen
100 %
Arztbehandlungen
Leistungen
100 %
Heilpraktiker/Naturheilkunde
Leistungen
bis zu 100 %
Heilmittel (z.B. Ergotherapie)
Leistungen
bis zu 100 %
Zahnvorsorge und Behandlungen
Leistungen
100 %
Zahnersatz
Leistungen
80 %
Psychotherapie
Leistungen
bis zu 90 %
Brillen und Kontaktlinsen
Leistungen
bis zu 260 Euro
Alle 24 Monate

Im Ratgeber nachlesen

Häufig gestellte Fragen:

Wann kann ich eine private Krankenvollversicherung abschließen?

In der privaten Krankenvollversicherung können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Das sind Arbeitnehmer, deren Einkommen einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 60.750 Euro (5.062,50 Euro monatlich, Stand Januar 2019) entspricht sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler.

Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.

Kann ich mich als gesetzlich Pflichtversicherter auch privat zusatzversichern?

Ja, für gesetzlich Pflichtversicherte bieten die Itzehoer Versicherungen zusammen mit ihren Kooperationspartnern attraktive private Krankenzusatzversicherungen, z.B. für Zahnersatz an. Fragen Sie Ihre Vertrauensleute, um Ihren bestehenden gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu erweitern.

Besteht die Möglichkeit der Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals privat Krankenversicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden und unter 55 Jahre alt sind. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist also z.B. dann möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Welche Leistungen sollte mein Versicherungstarif umfassen?

Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich im Klaren sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten - und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen. Überlegen Sie sich z.B., welche Leistungen Sie bei einem Klinikaufenthalt erwarten, welcher Anteil für Zahnersatz erstattet werden soll, ob Sie ein Krankentagegeld brauchen und ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren wollen.

Die Itzehoer Versicherungen bieten Ihnen zusammen mit ihren Kooperationspartnern hierfür umfassende Alternativen.

Wie berechnet sich mein Beitrag zur privaten Krankenversicherung?

Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif und dem gewünschten Leistungspaket. Die Beitragshöhe richtet sich außerdem nach Alter, aktuellem Gesundheitszustand sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.

Wie werden mir die anfallenden Kosten erstattet?

Arztrechnungen reichen Sie einfach direkt an Ihren Versicherer weiter. Anschließend zahlen Sie die Rechnung an den Arzt. Die erstattete Leistung wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke und reichen die Quittung bei der Versicherung ein. Der Betrag wird umgehend erstattet. Für Krankenhausaufenthalte kann das Krankenhaus direkt mit Ihrem Versicherer abrechnen.

Welche Fristen muss ich beim Wechsel in die private Krankenversicherung beachten?

Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen - am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 30.09. Wenn Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können Sie die gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft zum Ende des Jahres kündigen.

Voraussetzung ist dabei, dass die Einkommenserhöhung auch im kommenden Jahr weiterbesteht.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.