In der privaten Krankenvollversicherung können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Das sind Arbeitnehmer, deren Einkommen einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 60.750 Euro (5.062,50 Euro monatlich, Stand Januar 2019) entspricht sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler.
Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.