Die Itzehoer können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn das würde zu einem erheblich höheren Beitrag führen. Um diesen zu vermeiden, sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nicht versichert sind alle Schäden,
- die vorsätzlich herbeigeführt werden,
- die durch nahe Angehörige oder Mitversicherte dem Versicherungsnehmer zugefügt werden,
- die aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit resultieren,
- die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursacht wurden, soweit sie nicht ausdrücklich von der Versicherung umfasst sind.
- Darüber hinaus sind Schäden am Baugrundstück und am Gebäude selbst oder durch die Veränderung des Grundwasserspiegels nicht gedeckt.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für spezielle Fragen zu Einzelheiten und für eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe stehen Ihnen unsere Vertrauensleute gerne zur Verfügung.