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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Kennen Sie all Ihre Pflichten als Haus- und Grundstückseigentümer? Die winterliche Räum- und Streupflicht, die Instandhaltungs- und die Beleuchtungspflicht sind nur einige der vielen Verkehrssicherungspflichten denen Sie als Eigentümer eines Grundstücks oder eines Hauses nachkommen müssen. Stürzt ein Passant auf dem ungestreuten und deshalb vereisten Gehweg vor Ihrem Haus, müssen Sie als Eigentümer für den entstandenen Schaden einstehen. In diesem oder ähnlichen Fällen sind wir für Sie da und schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. für medizinische Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Vermietern von Häusern, Eigentumswohnungen oder gewerblichen Räumen empfehlen wir unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, für Eigentümer eines Zweifamilienhauses ist sie unabdingbar. Gleiches gilt für Verpächter von Grundstücken.

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Das ist für Sie drin: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Leistungen
Wahlweise Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden zu einer pauschalen Versicherungssumme von 3.000.000 Euro, 5.000.000 Euro und 10.000.000 Euro und Vermögensschäden bis 100.000 Euro
Leistungen
Umfassender Versicherungsschutz als Haus- und oder Grundstücksbesitzer (zum Beispiel Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer oder Nutznießer) vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser für vom Haus und Grund ausgehende Gefahren, für deren Verhinderung der Versicherungsnehmer verantwortlich ist
Leistungen
Versicherungsschutz als Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Gefahren im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums (gemeinschaftliches Treppenhaus, gemeinschaftlicher Weg, Hausdach etc.); zusätzlicher Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Verwalter oder für die Gemeinschaft handelnde Wohnungseigentümer entstehen, sowie für Schäden, die einzelne Wohnungseigentümer gegen den Verwalter bzw. den für die Gemeinschaft handelnden Wohnungseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft entstehen
Leistungen
Versicherungsschutz im Rahmen einer Bauherrenhaftpflicht bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro sowie aus der Nachhaftung von bis zu einem Jahr, nachdem ein anderer den Besitz am Grundstück übernommen hat
Leistungen

über 50.000 Euro nach Vereinbarung
Absicherung durch eine Betreiberhaftpflicht für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen
Selbstbeteiligung: 250 Euro
Leistungen
nach Vereinbarung
Absicherung des Hausbesitzerrisikos und Grundbesitzerrisikos für die Fotovoltaik-Anlagen auf dem Dach des Gebäudes des Versicherungsnehmers
Leistungen
Versicherungsschutz für den Kinderspielplatz
Leistungen
Versicherungsschutz im Rahmen einer Umwelt-Basisdeckung bei ausschließlich oder überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden (Versicherungssumme 1.000.000 Euro einheitlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
(Selbstbeteiligung 10 % und höchstens 2.500 Euro)
Leistungen
Versicherungsschutz im Rahmen einer Umweltschadenversicherung (Versicherungssumme 1.000.000 Euro je Schadenfall und Versicherungsjahr innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden; Selbstbeteiligung: 10 % und höchstens 2.500 Euro)
Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Privat-Haftpflicht. Brauche ich die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht überhaupt?

In der Privat-Haftpflicht ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstbewohntes Einfamilienhauses eingeschlossen. Oft ist in der Privat-Haftpflicht auch noch die Untervermietung von ein bis zwei einzelnen Wohnräumen zulässig. In solchen Fällen ist der Abschluss einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig. Die Privat-Haftpflicht bietet bereits genügend Schutz. Auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist damit abgedeckt.

Ein separater Vertrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird dann nötig, wenn Sie

  • ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermieten oder Dritten überlassen,
  • ein Grundstück verpachten,
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind
  • oder gewerbliche Räume vermieten.

Wie bei allen Haftpflichtschäden, haften Sie als Eigentümer auch hier mit Ihrem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter.

Außerdem befriedigt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter oder wehrt diese für Sie ab, wenn die Ansprüche unberechtigt sind.

Sollte es zu einem Prozess mit einem potenziellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt die Itzehoer sämtliche Prozess- und Anwaltskosten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet Ihnen Schutz, wenn zum Beispiel jemand auf Ihrem Grundstück oder auf Wegen, für die Sie die Verantwortung tragen, zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der die Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt. Dabei geht es um die Gefahren, die von Haus oder Grundstück ausgehen: Beispielsweise das Thema „Streu- und Räumpflicht“ im Winter. Der Eigentümer muss sicherstellen, dass bei Glätte auf dem Gehwegabschnitt, der vor seinem Grundstück liegt, niemand ausrutscht. Wenn er diese Pflicht auf einen Mieter übertragen möchte, kann er dies zwar vertraglich mit ihm vereinbaren. Stürzt aber dennoch jemand, haftet der Eigentümer – nicht der Mieter.

Per Mietvertrag habe ich meinen Mietern die Pflicht zum Schneeräumen übertragen. Bin ich damit von einer möglichen Haftung im Schadenfall befreit?

Nein, als Gebäudeeigentümer haften Sie in jedem Fall. Sie können allenfalls - mit ungewissem Ausgang - versuchen, Ihre Mieter in Regress zu nehmen, wenn diese schuldhaft Ihre Pflichten verletzt haben. Aus diesem Grund empfiehlt die Itzehoer jedem Haus- und Grundbesitzer dringend eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, um im Schadenfall auf der sicheren Seite zu sein.

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